Ist das so richtig?

Ich (20 J. )habe meine 1. Wohnung im Oktober 2008 bezogen. Im Januar 2009 wurden die Heizungswerte abgelesen und ich zahlte ca 350,- EUR nach. Für das Jahr 2009 bekam ich eine Nachzahlung der Heizkosten in Höhe von 1.400,- EUR. Hätte die Verwaltung (Vermieter) mich nicht darauf aufmerksam machen müssen, das meine Heizkostenvorauszahlungen zu niedrig sind, um mir eine solche Nachzahlung zu ersparen?

Gibt es nicht so etwas wie eine Sorgfaltspflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter?

Wer weiß da mehr?

Grüße, Dani

Hallo Dani, ich glaube nicht, dass es so etwas wie eine Sorfaltspflicht in diesem Fall gibt. Ich vermute, dass sich der Vermieter bei der Festsetzung der Vorauszahlung am Verbrauch des Vormieters und am Hausdurchschnitt orientiert hat. Das ist zumindest üblich. Dass Du soviel nachzahlen musst, ist entweder in Deinem Heizverhalten zu begründen, oder die Kosten sind einfach extrem gestiegen (das kannst Du anhand der Rechnungen beim Vermieter prüfen und vielleicht mussten Deine Nachbarn ja auch mehr als üblich zahlen). Auf jeden Fall solltest Du jetzt Deine Vorauszahlunen erhöhen :wink: Viele Grüße, Susanne

bei 1400,€ Nachzahlung kann was nicht mit rechten Dingen sein. Ich würde mir mal eine Rechtsauskunft bei einem Fachanwalt für Mietrecht suchen.Bei der summe muß du ja tag und Nacht die Fenster auf gehabt haben und die Heizung volle Pulle.Wie groß ist denn deine Wohnung. Ich wünsche dir viel erfolg.

Ob die Ablesewerte richtig sind, kannst du anhand der Ableseprotokolle herausfinden. ich würde einmal vergleichen, wieso dein Verbrauch derart angestiegen ist.
Wenn deine Vorauszahlungen zu niedrig sind, dafür kann die Verwaltung erst einmal nichts. Die Vorauszahlungen werden vom Ablesedienst aufgrund der Vorjahreswerte vorgeschlagen. Ist dies das erste Jahr und der Vormieter war sehr sparsam oder selten zu Hause, und du magst es gern kuschelig warm, dann ist dein Verbrauch auch dementsprechend hoch. Geht die Periode von Juli bis Juni, kommst du zudem in den „Genuss“ des langen Winters.
Der Vermieter kennt deinen Verbrauch frühestens dann, wenn er die Werte des Abrechnungsunternehmens erfährt. Anhand der Werte der bisherigen Ablesewerte hättest nur du selbst den höheren Verbrauch feststellen können und dann freiwillig eine höhere vorauszahlung geleistet. Aber wer macht das schon?
Denke daran: der Vermieter musste für die ganze Heizperiode die Kosten des höheren Verbrauches vorstrecken. Wenn noch andere Mieter mehr verbraucht haben, dann kommt da schon was zusammen. Für diesen Betrag bekommt er keine Zinsen und darf auch keinen Gewinn daraus ziehen. Also „Vorteil“ für dich. Daher setzen Vermieter gerne die Vorauszahlung etwas höher an, müssen nichts vorstrecken, streicht Zinsen für das „zuviele“ Geld ein und der Mieter freuen sich zudem, wenn sie am Ende der Periode wieder was herausbekommen (und fragen dann auch nicht, ob die Abrechnung eigentlich richtig ist :smile:) )

Hallo, Dani.

  1. Die Nachzahling ist immens. Due sollst die Abrechnung selbst sorgfältig überprüfen und bei Vermieter fragen, wovon seiner Meinung nach so große Nachzahlung entstehen könnte.
  2. Wenn die Betriebskostenabrechnung richtig gemacht wurde, könntest du über die Verantwortung des Vermieters für die realistische Abschlagbeträge bei einem Anwalt für Mietrecht nachfragen.

MfG, Alex384

Hallo, die Kosten sind ja wirklich angefallen und somit auch rechtsmäßig. Da der Winter seht lang und streng war und generell alle Kosten steigen kann das schon mal vorkommen. Für die Zukunft eine realistische Vorrauszahlung vereinbaren.

M.f.G.

hallo, also meiner Meinung nach gibt es diese Sorgfaltspflicht schon, aber halt nur im bestimmten Rahmen. Also wenn deine Vermieter dir die Wohnung vorsätzlich so vermietet hat, mit Absicht also Kosten verschwiegen hat, dann schon.
Allerdings am Ende bleibt natürlich nur die Frage ob du da drinne wohnen bleiben möchtest oder nicht, den der Weg über Gerichte und Anwälte wäre meist solang das es sich, glaube ich, nicht lohnt diesen Weg in deinem Fall zu gehen, wenn die Abrechnung vom PRinzip her völlig korrekt war. Wenn auch was mit der Abrechnung nicht stimmt, würde ich auf jedenfall einen ANwalt aufsuchen oder zum Mieterschutz gehen…

Hoffe konnte helfen…

Hallo,

bin gerade aus dem Urlaub zurück …

Normalerweise müssen die Vorauszahlungen der Betriebskosten nahe der tatsächlich zu erwartenden Kosten liegen. Hier gibt es auch schon einige Urteile, dass die Nachzahlungen nicht fällig sind, wenn die Vorauszahlungen bewusst deutlich zu niedrig angesetzt wurden. Aber im Bezug auf die Heizung liegt natürlich stark „persönliche Beeinflussbarkeit“ vor. Wenn der / die Vormieter mit solch niedrigen Vorauszahlungen ausgekommen sind, gibt es wohl kaum die Möglichkeit, dem Vermieter „eine bewusste Täuschung“ vorzuwerfen, die es ermöglicht, um die hohe Nachzahlung rumzukommen.

Keine Ahnung, allerdings finde ich die Steigerung der Nachzahlung schon sehr erheblich, da würde ich eher mal schauen, ob da alles mit rechten Dingen zu geht und wie oder wo man sparen kann.

Hallo Dani,

google doch mal „Pro-wohnen“ und gucke Dir unter dem Stichwort „Vorauszahlungen“ die Einträge an.

Da findest Du Antworten, die zu Deinem Fall passen.

Ich kann hier leider keine Rechtsauskünfte geben.

Gruß

Ziegen1

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Da die Verwaltung (je nach Messkonzept) wahrscheinlich keine Möglichkeit hatte, vorher die einzelnen Jahresverbräuche zu kennen, ist dieser daraus ersteinmal nicht unbedingt ein Vorwurf zu machen.