Denn im Gegensatz zum BGB (insoweit ist der Hinweis weiter
unten irreführend), bei dem „Bücher“ eine Einteilung innerhalb
des Gesetzes ist, sind die §§ im SGB nicht durchnummeriert.
Mein Hinweis ist kein irreführender Hinweis, sondern ein
isolierter Einwand gegen ein isoliertes Argument.
Das mag so sein, hilft in Bezug auf das UP ohne Zusatz aber
nicht weiter, sondern leitet evtl. auf eine falsche „Spur“.
Wohl kaum, da ich ja einen weiteren Beitrag veröffentlicht habe. Außerdem ist diese Spur auch nur „falsch“, wenn man der herrschenden Meinung hier im Brett Allgemeine Rechtsfragen folgt. Ich halte die Gegenposition für mindestens gleichwertig.
Insgesamt finde ich die Gegenansicht zu deiner immer besser
vertretbar. Das sind alles sehr interessante Erwägungen, die
über den Prüfungsstoff für einen Mediziner wohl deutlich
hinausgehen.
Wieso ? ich finde es durchaus richtig, Mediziner auch
zumindest in Ansätzen mit dem Rahmen vertraut zu machen, in
dem sie sich bewegen, bzw. mit Rechtsfolgen für Ihre
Patienten, die Äußerungen von Medizinern nach sich ziehen
könnten.
Als ob ich irgendwo gesagt hätte, dass das nicht sinnvoll wäre!
Nicht sinnvoll ist es indes, Medizinern rechtswissenschaftliche Lehren auf dieser Ebene beizubringen.
Und selbst wenn! Es ist doch ganz offensichtlich, dass die Prüfer gar nicht im Sinn hatten zu prüfen, ob die Kandidaten exakt wissen, was man sich in Abgrenzung zu ähnlichen oder sogar teilidentischen Begriffen und Dingen unter einem „Gesetzbuch“ vorzustellen hat. Deine Ausführungen, so gut und richtig sie auch sein mögen, sind doch nicht das, worum es Medizinern geht. Für mich steht praktisch fest, dass die Aufgabensteller nicht feststellen wollten, ob ihre Prüflinge wohl in einem Fall, der zu Verwechslungen einlädt, richtig erkennen, dass sich die Bezeichnung des Gesetzeswerkes von dem rechtswissenschaftlichen Begriff, der normalerweise unter die Bezeichnung zu subsumieren ist, die hier Bestandteil der Bezeichnung ist, unterscheidet.
Natürlich wird die Antwort nicht dadurch richtig, dass die Aufgabe unglücklich formuliert wurde. Da diese Antwort aber nun wirklich zu dieser Antwort passt, insbesondere wenn man diese aus der Sicht des „verobjektivierten“ Aufgabenstellers liest, bin ich persönlich der Meinung, dass man die Frage durchaus als richtig werten kann.
Die Frage war einfach blöd gestellt. So sehe ich
das jedenfalls.
Sorry, aber das sehe ich anders
Muss dir nicht Leid tun. Was wäre die Welt, was wäre die Rechtswissenschaft ohne Meinungsvielfalt? Du bist derjenige, der nur eine Meinung vertretbar findet. Ich kann damit leben.