Ist das Steuerhinterziehung?

Hallo
Mein Schwager sowie seine Frau sind verstorben.
Beide waren in 2. Ehe verheiratet.
Mein Schwager hat einen Sohn, seine Frau 2 Kinder, aus vorherheriger Ehen.
Nun erbt nach dem Erbrecht (Bosnisches Erbrecht) (kein Testamet) der Sohn 2/3 und die beiden anderen zusammen 1/3. (Lebten und Leben alle in Deutschland)
Nun zur Frage:
Ich würde die Entrümpelung vornehmen, da beide Parteien weiter weg wohnen.
Nun wird von mir von Partei 2 ein Kostenvoranschlag mit voraussichtlichen Stunden plus Containern unsw. mit Mehrwertsteuer verlangt.
Meine Auslagen kann ich natürlich später mit Rechnungen belegen.
Meinen Zeitaufwand kann ich nur schätzen. ca 150 Std.
Da ich ja kein Unternehmen habe kann ich auch keine MWST angeben.

Nun meine Frage ist das Schwarzarbeit, ?
Ich würde auch die MWST abführen. Aber an wenn ?
Ein Kostenvoranschlag mit MWST bringt doch Partei 2 nichts weil sie diese ja nicht absetzen können.(Privat)
Ich habe leider den Verdacht das die vorhaben mir mit dem Kostenvoranschlag einen Strich zu drehen.
Wen jemand noch Fragen hat bitte melden

joro

Warum willst du eigentlich überhaupt diese Arbeit übernehmen ? Biete an bei der Suche nach einer Entrümpelungsfirma behilflich zu sein, alles andere sollen die Angehörigen selbst mache. Als Kontaktperson für die Profi-Entrümpler kannst du ja tätig werden, Wohnung aufschließen usw.

MfG
duck313

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Machst Du so etwas öfter oder ist das nur ein Einzelfall in der Familie?

Wenn Einzelfall: Laß die die Kosten (Containermulde, evtl. irgendwelche Hilfskräfte) schriftlich bestätigen: Rechnung von Unternehmen, Quittung von Hilfskräften.

Setze Deine Arbeitsstunden mit einem bestimmten Betrag (moderat, keine Nähe zu gewerblichen Stundenlöhnen) an.

Du solltest dann alle nachgewiesenen Kosten ersetzt bekommen. Steuer fällt nicht an. Im Prinzip handelt es sich dann nur um Aufwandsentschädigung, nicht um Verdienst. Hilfe in der Familie eben.

Erkundige Dich aber vorher noch bei einem Steuerberater - man kann nie wissen.

Und wenn Du wirklich den oben geäußerten Verdacht hast - laß die Finger davon.

Servus,

hier sind zwei Steuerarten betroffen:

(1) Umsatzsteuer (so heißt die richtig - Mehrwertsteuer gibt es in der Schweiz, nicht in Deutschland)

Wer im laufenden Jahr einen Gesamtumsatz von weniger als 50.000 € und im Vorjahr weniger als 22.000 € erzielt, muss gem. § 19 Abs 1 UStG keine Umsatzsteuer abführen. Genau das kannst Du, wenn irgendeiner was sehen will, auf jede Rechnung und jedes Angebot draufschreiben:

Kein Ausweis von USt wegen Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG

(2) Einkommensteuer

Einkommensteuer wird nicht auf Kostenvoranschläge festgesetzt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, nach Abzug von einigen Positionen wie Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw.

Ob auf den Job, den Du für die Leute machst, Einkommensteuer festzusetzen ist, hängt davon ab, wie viel Du für die Arbeit bekommst und davon, was Du sonst noch in diesem Jahr für Einkünfte hast: Lohn? Mieteinnahmen? Irgendwas anderes?

Wenn Du sonst Lohn beziehst und für die Entrümpelei nicht mehr als 410 € (plus deine Kosten, Transportermiete oder sowas) einnimmst, wird darauf keine Einkommensteuer festgesetzt und da ist auch nichts hinterzogen. Das gibt allerdings einen sehr, sehr mageren Stundenlohn.

Wenn Du mehr dafür bekommst, kommt das in Deine Einkommensteuererklärung für 2022 und es wird ein vermutlich nicht besonders riesiger Betrag an ESt darauf festgesetzt und bezahlt.

Schöne Grüße

MM

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Das kommt drauf an.

oder bei wer-weiss-was.

(das früher mal Fachleute für „alles“ hatte)

  • das soll jetzt nicht heißen, dass ich bestimmte Sachverhalte im Außensteuerecht, im Umwandlungssteuerrecht und in der einkommensteuerlichen Würdigung der teilentgeltlichen Veräußerung von Immobilien, wenn die Gegenleistung als Leibrente formuliert ist, nicht liebend gerne einem StB überließe…

Schöne Grüße

MM

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