ist das strafbar wenn man ein auto für … jemanden anmeldet der im lankreis kein wohnsitz hat
Hallo berti0105,
warum sollte das strafbar sein? Die Frage ist nur, ob das geht bzw. ob die Behörde das zulässt.
Normalerweise muss der Fahrzeughalter bei einer Erstanmeldung nur eine gültige Meldeadresse in Deutschland besitzen.
Die Zulassungsordnung schreibt nicht die Wohnsitznahme im beabsichtigten Zulassungsbereich vor. Die Behörden haben es natürlich gerne, wenn sie die Steuern, die mit der Zulassung einhergehen, auch dort kassieren können, wo der Fahrzeughalter wohnt. Also drängen sie darauf, das Fahrzeug auch am Wohnort anzumelden.
Vorgeschrieben ist nur, dass die im Fahrzeugschein eingetragene Meldeadresse aktuell ist und dass bei einem Wohnsitzwechsel in einen neuen Zulassungsbezirk das Fahrzeug innerhalb von 3 Monaten umzumelden ist (u.a. § 13 (3 ff.) FZV)!
Fragen Sie einfach beim zuständigen Straßenverkehrsamt nach, strafbar ist das nach meinem Dafürhalten nicht.
M.f.G.,
dr.zimmerman
ist das strafbar wenn man ein auto für … jemanden anmeldet
der im lankreis kein wohnsitz hat