Ist das Tapezieren vor dem Einzug Vermietersache?

Hallo!

Eine Freundin von mir bezieht eine Wohnung, die zur Zeit im Rohbau ist.

Der Vermieter hat Ihr gesagt, er verlegt für sie Laminat und wenn sie Hilfe beim Tapezieren bräuchte, würden sie ihr helfen …

Nun meine Frage: Ist das Tapezieren (inkl. Kosten) nicht Vermietersache? Oder muß meine Freundin die Tapeten kaufen und selbst anbringen?

Angenommen, die Tapeten gefielen ihr nicht uns sie ändert sie nach eigenem Geschmack, dann sollte es klar sein … aber die Wohnung ist ja so nicht bewohnbar.

Danke für Eure Antworten!

Nein, das ist keine Vermieterangelegenheit.

Bin ich anderer Ansicht.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem dem Nutzungszweck entsprechenden Zustand zu übergeben und zu erhalten.

Eine untapezierte (hier ist ja die Rede von blanken Wänden) Wohnung ist aber nicht sofort bewohnbar, also ist es sehr wohl Vermietersache.

Kommt hier aber auch wieder darauf an, was im Mietvertrag ausgehandelt wird, willigt die Tochter ein zu tapezieren, tapetiert sie auch.

Grüße

Fonz

Bin ich anderer Ansicht.

Bin wiederum anderer Ansicht

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in einem dem
Nutzungszweck entsprechenden Zustand zu übergeben und zu
erhalten.

Eine untapezierte (hier ist ja die Rede von blanken Wänden)
Wohnung ist aber nicht sofort bewohnbar, also ist es sehr wohl
Vermietersache.

Untapeziert heißt nicht unbewohnbar. Die Wände werden ja wohl verputzt sein (Also bewohnbar), manche haben nur Putz an den Wänden den man dann mit weißer Farbe bepinselt.
Anders wäre es, wenn die Wände wirklich im Rohbau wären (also ohne Putz),

Kommt hier aber auch wieder darauf an, was im Mietvertrag
ausgehandelt wird, willigt die Tochter ein zu tapezieren,
tapetiert sie auch.

Der Vermieter muß erstmal gar nix, es kommt nur drauf an, ob man auf so was eingehen will.

Gruß Sid

Hi,

ich bin da auch anderer Ansicht. Meiner Meinung nach müßte er nichteinmal Bodenbeläge verlegen.

Bewohnbar ist die Wohnung ja trotzdem, schließlich handelt es sich doch bei Tapeten und Bodenbelägen um optische Aufwertungen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Erstattungsf%C3%A4hi…

Gruß
Tina