Ist DAS Unfallflucht?

Hallo zusammen,

A fährt B auf einem Parkplatz eines Lebensmittelmarkts ans Auto.

B ist nicht anwesend.

A geht in den Markt und lässt B über das Kennzeichen ausrufen.

Während A das tut, fährt B weg.

In dem Fall ist A als Unfallverursacher nicht abgehauen, sondern B als Unfallgegner (sicherlich hat B nicht bemerkt, dass sein Fahrzeug beschädigt ist!?).

Was sollte A machen, damit er nicht doch noch irgendwie, falls er gesehen wurde, als er an das Fahrzeug von B gefahren ist, und sein Kennzeichen sowie das Kennzeichen von B notiert wurde, als Unfallflüchtiger polizeilich gemeldet wird?

Sollte er sich selbst bei der Polizei anzeigen oder „Wo kein Kläger, da kein Richter“?

1.) Wie ist hier die Rechtslage?
2.) was würdet ihr warum wie machen?
3.) Was hätte A evtl. anders, besser, richtig machen sollen?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hi,
die nächste Fahrt von A sollte zur nächsten Polizeidienststelle führen. Dort sollte A die Situation so schildern wie hier im Forum.
Person B dürfte den Schaden bald bemerken und auch bei der Polizei vorstellig werden. Da A sich ja im Supermarkt gemeldet hat gibts natürlich Zeugen für die Sache und A könnte deshalb schon bald Besuch von der Polizei bekommen.
Grüße
Christian

Wird die Polizei denn B kontaktieren, falls dieser sich doch nicht meldet?
Was wäre,wenn A unterwegs zur Polizei das Kennzeichen entfallen wäre?

Hallo !

Auch dann wäre A vom Vorwurf der Unfallflucht befreit.

Es wird auf der Wache alles festgehalten,an was man sich noch erinnert,Ort,Uhrzeit,Daum,Autotyp,Farbe,Teilkennzeichen, was auch immer.

Das reicht,sollte sich B auch einmal melden.

Ja,die Polizei würde B benachrichtigen,wenn die Angaben dazu reichen.

MfG
duck313

hallo,

A hätte am fahrzeug warten müssen bis B zum fahrzeug zurück kommt.

A hat sich vom unfallfahrzeug entfernt, also fahrerflucht.

alternativ hätte A sofort die polizei verständigen können um die unfallflucht zu vermeiden.

mfg

Hallo;

  • …A hat sich vom unfallfahrzeug entfernt, also fahrerflucht.

alternativ hätte A sofort die polizei verständigen können um die unfallflucht zu vermeiden … ----

Geht schlecht , OHNE sich vom Fzg zuentfernen …???

Gruß Jörg

erlebe ich immer wieder, dass im zeitalter der absoluten erreichbarkeit niemand sein handy benutzt, wenn es wirklich wichtig ist. :smile:)
aber in diesem fall ist dann halt warten angesagt, bis der geschädigte zurück kommt.
mfg