A fährt B auf einem Parkplatz eines Lebensmittelmarkts ans Auto.
B ist nicht anwesend.
A geht in den Markt und lässt B über das Kennzeichen ausrufen.
Während A das tut, fährt B weg.
In dem Fall ist A als Unfallverursacher nicht abgehauen, sondern B als Unfallgegner (sicherlich hat B nicht bemerkt, dass sein Fahrzeug beschädigt ist!?).
Was sollte A machen, damit er nicht doch noch irgendwie, falls er gesehen wurde, als er an das Fahrzeug von B gefahren ist, und sein Kennzeichen sowie das Kennzeichen von B notiert wurde, als Unfallflüchtiger polizeilich gemeldet wird?
Sollte er sich selbst bei der Polizei anzeigen oder „Wo kein Kläger, da kein Richter“?
1.) Wie ist hier die Rechtslage?
2.) was würdet ihr warum wie machen?
3.) Was hätte A evtl. anders, besser, richtig machen sollen?
Hi,
die nächste Fahrt von A sollte zur nächsten Polizeidienststelle führen. Dort sollte A die Situation so schildern wie hier im Forum.
Person B dürfte den Schaden bald bemerken und auch bei der Polizei vorstellig werden. Da A sich ja im Supermarkt gemeldet hat gibts natürlich Zeugen für die Sache und A könnte deshalb schon bald Besuch von der Polizei bekommen.
Grüße
Christian
erlebe ich immer wieder, dass im zeitalter der absoluten erreichbarkeit niemand sein handy benutzt, wenn es wirklich wichtig ist. )
aber in diesem fall ist dann halt warten angesagt, bis der geschädigte zurück kommt.
mfg