Guten Morgen zusammen!
Schreibe zum ersten Mal in diesem Bord und bin auf eure Ansichten sehr gespannt:
Herr A. mietet kleinen LKW bei Autoverleih. Ein Zeuge meldet der Polizei, daß Herr A beim rangieren ein Verkehrsschild beschädigt habe. Herr A hat nichts bemerkt und fährt nach Hause, wo ihn die Polizei aufsucht und der Unfallflucht beschuldigt.
- es gibt tatsächlich ein beschädigtes Verkehrsschild am Eck der Autovermietung.
- Der LKW hat keinerlei Beschädigungen, Kratzer oder Farbabrieb.
- Der Verleiher selbst stand zu dem Zeitpunk in unmittelbarer Nähe des wegfahrenden LKW und hat nichts gehört, bei Rückgabe des LKW bestätigt er die Unversehrtheit des Fahrzeugs.
- Im Polizeibericht (online)und der Tageszeitung steht, der Fahrer habe einen Unfall „gebaut“ und sei „abgehauen“, jedoch sofort ermittelt worden.
Frage 1: wie schwer wiegt die Zeugenaussage des Anrufers unter den oben genannten Aspekten?
Frage 2: darf die Polizei einen Bericht rausgeben, wonach A der Unfallflucht beschuldigt wird, obwohl er nicht verurteilt ist? Und das mit dieser Wortwahl (Unfall gebaut und abgehauen)
Frage 3: sollte A einen RA zuziehen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen?
Frage 4: mit welchen Sanktionen muß A rechnen, sollte er verurteilt werden?
Ich … und Herr A (sollte er existieren) bedanken uns im voraus für eure Meinungen und wünschen einen sonnigen Tag 
LG Sanne
Ich freue mich, daß du dir die Zeit zum Beantworten meiner Frage genommen hast und wünsche dir einen sonnigen Resttag!