Ist das Unfallflucht ?

Guten Morgen zusammen!
Schreibe zum ersten Mal in diesem Bord und bin auf eure Ansichten sehr gespannt:

Herr A. mietet kleinen LKW bei Autoverleih. Ein Zeuge meldet der Polizei, daß Herr A beim rangieren ein Verkehrsschild beschädigt habe. Herr A hat nichts bemerkt und fährt nach Hause, wo ihn die Polizei aufsucht und der Unfallflucht beschuldigt.

  1. es gibt tatsächlich ein beschädigtes Verkehrsschild am Eck der Autovermietung.
  2. Der LKW hat keinerlei Beschädigungen, Kratzer oder Farbabrieb.
  3. Der Verleiher selbst stand zu dem Zeitpunk in unmittelbarer Nähe des wegfahrenden LKW und hat nichts gehört, bei Rückgabe des LKW bestätigt er die Unversehrtheit des Fahrzeugs.
  4. Im Polizeibericht (online)und der Tageszeitung steht, der Fahrer habe einen Unfall „gebaut“ und sei „abgehauen“, jedoch sofort ermittelt worden.

Frage 1: wie schwer wiegt die Zeugenaussage des Anrufers unter den oben genannten Aspekten?

Frage 2: darf die Polizei einen Bericht rausgeben, wonach A der Unfallflucht beschuldigt wird, obwohl er nicht verurteilt ist? Und das mit dieser Wortwahl (Unfall gebaut und abgehauen)

Frage 3: sollte A einen RA zuziehen und es auf eine Verhandlung ankommen lassen?

Frage 4: mit welchen Sanktionen muß A rechnen, sollte er verurteilt werden?

Ich … und Herr A (sollte er existieren) bedanken uns im voraus für eure Meinungen und wünschen einen sonnigen Tag :smile:

LG Sanne

Hallo,

genau so einen gelagerten Fall hatte ich mal im Bekanntenkreis.
Ich schildere kurz, wie die Sache abgelaufen ist.

  1. es gibt tatsächlich ein beschädigtes Verkehrsschild am Eck
    der Autovermietung.:

per Gutachten lässt sich klären, ob die Beschädigung von diesem LKW stammt.

  1. Der LKW hat keinerlei Beschädigungen, Kratzer oder
    Farbabrieb.:

Gut, für den flüchtigen Fahrer, denn dies spricht eindeutig dafür, dass er den Unfall gar nicht bemerkt haben könnte.

  1. Der Verleiher selbst stand zu dem Zeitpunk in unmittelbarer
    Nähe des wegfahrenden LKW und hat nichts gehört, bei Rückgabe
    des LKW bestätigt er die Unversehrtheit des Fahrzeugs.:

Ein Zeuge, der nichts gesehen hat, wird dem Gericht nicht helfen können.

  1. Im Polizeibericht (online)und der Tageszeitung steht, der
    Fahrer habe einen Unfall „gebaut“ und sei „abgehauen“, jedoch
    sofort ermittelt worden.:

stimmt ja auch, falls die Zeugenaussage stimmt. Warum sollte der Zeuge lügen?

Frage 1: wie schwer wiegt die Zeugenaussage des Anrufers unter
den oben genannten Aspekten?:

Es ist der Hauptbelastungszeuge, aber auch dieser Zeuge kann nicht beurteilen, ob der Fahrer den Unfall überhaupt bemerken konnte.

Frage 2: darf die Polizei einen Bericht rausgeben, wonach A
der Unfallflucht beschuldigt wird, obwohl er nicht verurteilt
ist? Und das mit dieser Wortwahl (Unfall gebaut und abgehauen):

ja, denn es stimmt ja. Die Beschuldigung liegt ja tasächlich vor.

Frage 3: sollte A einen RA zuziehen und es auf eine
Verhandlung ankommen lassen?:

unbedingt!

Frage 4: mit welchen Sanktionen muß A rechnen, sollte er
verurteilt werden?:

Herr A sollte ständig betonen, dass er keinen Unfall gemacht hat.
Sollte es tatsächlich diesen Unfall gegeben haben, so kann ein Gutachter klären, ob A diesen Unfall überhaupt bemerkt haben kann.
In dem mir bekannten Fall ging es um einen beim Rangieren abgerissenen Außenspiegel.
Das macht einen Höllenlärm, trotzdem konnte ein Gutachten zweifelsfrei nachweisen, dass der Fahrer dies aufgrund der Fahrgeräusche gar nicht wahrnehmen konnte, da das Abfahren mit dem Aufbau des LKW geschah.
Das Anfahren eines Verkehrsschildes verursacht sicher noch weniger Geräusche.

Die ganze Sache endete in einem kompletten Freispruch, der Schaden musste jedoch bezahlt werden, da die Schuld eindeutig nachweisbar war, aber die Tat nachweislich nicht zu bemerken war vom Täter.

Gruß
Lawrence

Hallo!

Frage 1: wie schwer wiegt die Zeugenaussage des Anrufers unter
den oben genannten Aspekten?

Ach je … hat er denn wirklich den Herrn A gesehen? Hat er denn wirklich diesen einen Transporter gesehen? Stehen da nicht ganz viele von denen rum? Da gibt es so viele Ansatzpunkte, die Zeugenaussage zu erschüttern, sodasss deren Gewicht angesichts der anderen Indizien gegen null tendiert.

Frage 2: darf die Polizei einen Bericht rausgeben, wonach A
der Unfallflucht beschuldigt wird, obwohl er nicht verurteilt
ist? Und das mit dieser Wortwahl (Unfall gebaut und abgehauen)

Das macht die Polizei nicht. Sie teilt der Öffentlichkeit mit, dass dann und dann da und da das und das passiert ist. Namen nennt sie garantiert keine! Dass die Polizei das macht, finde ich gut und wichtig, um es mal hochtrabend auszudrücken: Für unsere freiheitliche Mediengesellschaft ist behördliche Öffentlichkeitsarbeit schlechthin konstitutiv.

Frage 3: sollte A einen RA zuziehen und es auf eine
Verhandlung ankommen lassen?

Ja, falls eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren kommen sollte. Der Anwalt kann Akteneinsicht nehmen und entsprechend reagieren.

Frage 4: mit welchen Sanktionen muß A rechnen, sollte er
verurteilt werden?

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, § 142 StGB.

Dankeschön ihr Beiden!
Wenn man den Fall von dieser Seite aus betrachtet sind Eure Antworten sehr aufschlußreich!
Der im Hof stehende Vermieter des LKW hätte etwas hören müssen, hätte es ein Geräusch gegeben und ja, es stehen mindestens 10 weitere LKW im Hof.
Herr A, der mit Sicherheit nichts mitbekommen hat, hat weder Punkte in Flensburg noch hat er eine Vergangenheit, was Verkehrsdelikte betrifft.
Die Kosten des Verkehrsschildes werden, laut LKW-Vermieter, durch die Haftpflicht gedeckt, sind also eher irrelevant.
Einzig die Frage, ob eine Unfallflucht vorliegt, ist von bedeutendem Interesse. Und die wurde durch Euch sehr schön beantwortet. Genauso sehe ich das jetzt auch.
Sollte es einen Herrn A geben dann bedankt er sich ebenso wie ich!
Liebe Grüße, Sanne

Hallo worldwidefab,
nein, der Zeuge hat Herrn A nicht gesehen sondern „nur“ den LKW (so sagt er) den Herr A von Hof gefahren hat. Die Polizei hat Name und Adresse des Herrn A. vom LKW Vermieter.
Sicher, es sind ca 10 weitere LKW auf dem Hof, es ist ja eine Autovermietung :smile:
Die Polizei hat genau diese Wortwahl (Unfall verursacht, abgehauen, Fahrerflucht, von der Polizei gestellt) in ihrem Bericht, der online einsehbar ist. Den Link schick ich dir bei Bedarf über PN. Ebenso hat es die Tageszeitung übernommen und gedruckt.
Meines Erachtens eine ärmliche Wortwahl, denn nichts (Fahrerflucht) ist bewiesen :wink: Ich freue mich, daß du dir die Zeit zum Beantworten meiner Frage genommen hast und wünsche dir einen sonnigen Resttag!
LG Sanne