Hallo,
in einem Unternehmen werden Altakten elektronisch archiviert, sprich eingescannt.
Beim Scannen kann es passieren, dass die Blattzahlen nicht lesbar sind. Nun werden die Originalzahlen entweder leserlich überschrieben oder durchgestrichen und neu drunter geschrieben.
Aber ist das nicht sogar Urkundenfälschung?
Man könnte ja ganz andere Zahlen oder sonst was hinschreiben.
Gruß
Terence
Servus,
das „leserliche Überschreiben“ ist jedenfalls eine unzulässige Veränderung der Dokumente. Ob das Thema „Urkunde“ und „Urkundenfälschung“ berührt ist, hängt von vielem anderen ab.
Das Durchstreichen ist, solange das Durchgestrichene erkennbar bleibt, für sich alleine keine böse Tat, aber überflüssig: Entweder, die Zahl ist nicht lesbar - dann braucht man sie nicht zu streichen - oder sie ist lesbar, dann ist sie eh gleich wie die neu angebrachte.
Schöne Grüße
MM
eine kopie einer urkunde ist keine urkunde. also ist es auch keine fälschung einer urkunde, wenn wer was auf die kopie draufschreibt.
Ach? Und was ist mit den amtlichen Kopien von Geburtsurkunden?
Die Sache ist doch wohl etwas komplizierter. Gerade bei Unterlagen, die zwecks Archivierung gescannt werden, kann es sich - sofern es sich bei den Originalen um Urkunden handelt - durchaus um Urkunden handeln.
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/strafrecht/bgh-keine-urkundenfalschung-bei-verwendung-einer-fotokopie/1682/
hier ging es nicht um kopien, sondern um scans.
Ich weiß. Die Frage ist nur, warum Du im Zusammenhang mit den Scans schriebst „eine kopie einer urkunde ist keine urkunde. also ist es auch keine fälschung einer urkunde, wenn wer was auf die kopie draufschreibt.“
Ich habe wenigstens versucht, den Bogen zur Frage zu schlagen.