Ist das veröffentlichen von privaten Chatverläufen verboten?

Kurz und knapp: Meine Schwester wurde extrem schlecht von ihrem Fahrlehrer behandelt - Vor anderen Kunden angebrüllt bis sie weint, wie eine Dumme behandelt, schlecht gemacht und immer wieder ins Lenkrad gegriffen (sowas habe ich noch nie gehört, außer man ist in einer lebensbedrohlichen Lage! Welche nicht gegeben war) Da sie Angst vor Konsequenzen hat, habe ich gestern eine schlechte Bewertung über die Fahrschule Hoberg in Goslar gemacht. Einmal über Facebook und über Google. Nach dieser Bewertung wurde über meinem Blog meine Handynummer rausgesucht und ich wurde mit Telefonaten terrorisiert, habe Sprachnachrichten bekommen und unzählige Mails bei Facebook. Dort wurde ich bedroht, dass ich eine Anzeige bekomme wegen Rufmord und meine Schwester nicht fähig sei Auto zu fahren. Diese Nachrichten veröffentlichte ich unter meine Facebook Bewertung und kurz danach war die Bewertungsfunktion ausgestellt.

JETZT ZUR HAUPTFRAGE: Da ich das nicht auf mir sitzen lassen wollte und das Feedback gerechtfertigt ist, habe ich alles auf meiner Facebookseite veröffentlicht. Heute kam dann wieder eine WhatsApp Nachricht, dass das veröffentlichen privater Nachrichten verboten sei! Stimmt das? Obwohl ich bedroht werde etc.?

Danke fürs lesen und schonmal im Voraus für Antworten!

Hallo,

Es ist verboten eine private Kommunikation ohne Einwilligung zu veröffentlichen!
Wenn die Drohungen so übel sind, dann erstatte Anzeige bei der Polizei.

Ro

Interessant. Nach welchem Gesetz bitte?

Nach


gibt es da wohl so ohne weiteres keinen Schutz der Vertraulichkeit. Nach

kommt es auf den Einzelfall an.
Da hier ein ganzer Haufen von Beleidigungen und übler Nachrede im Raum steht solltest Du Dich vieleicht mal mit einem Anwalt unterhalten. Ein Anzeige bei der Polizei kostet nichts, weshalb du sowas unabhängig davon ebenfalls ins Auge fassen könntest. In beiden Fällen unbedingt Beweismittel sichern soweit wie möglich. Mails und Nachrichten auf Papier kann man auch von Seiten irgendeiner Homepage wie Facebook aus nicht mehr löschen.

Hallo,

@einsamer_rufer: Interessant. Nach welchem Gesetz bitte?

gerne doch: Schon einmal was vom
Recht am eigenen Wort
gehört?

Ro

Ja. Das hat nur genau nichts mit dem hier besprochenen Fall zu tun. Denn alles, worum es hier geht, wurde entweder gar nicht gesprochen (Whatsapp, Mail, Kommentare bei Facebook) oder absichtlich vom Sprecher selbst (auf einem Anrufbeantworter) aufgezeichnet. Lies mal nach, wovon Du sprichst: http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/wort.htm

Neuer Versuch?

Ich hätte die persönlichen Daten der betroffenen Person unkenntlich gemacht! Wer deine Auszüge sieht weiß ja um was es geht und so wärst du auf der sicheren Seite, was eine mögliche Anzeige anbelangt …