Ist das Veruntreuung?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Schwiegermutter ist ehrenamtliche Betreuerin für meinen Schwiegervater, der seit Jahren schwerst pflegebedürftig ist und sich nicht mehr äußern kann. Sein Zustand ist einem Wachkoma vergleichbar. Meine Schwiegermutter ist alleinige Eigentümerin des Wohngrundstückes, sie steht alleine im Grundbuch und hat es notariell testamentarisch auch allein ihrer jüngsten Tochter zugesprochen. Nun wurde die Klärgurbe ausgetauscht und eine Fläche gepflastert. Die Kosten will sie beim Amtsgericht einreichen, um den Verbleib des Vermögens meines Schwiegervaters zu erklären. Ich bin der Meinung, dass sie diese Aufwendungen mit ihrem eigenen Vermögen bestreiten muss. Bei Ehepaaren würde ja keiner was sagen, aber als Betreuerin begeht sie doch eine Straftat, oder sehe ich das falsch?
Liebe Grüße und vielen Dank für die Antwort schon mal.

Hallo Frau Gretel,
ich verstehe Ihren Satz nicht: „Nun wurde die Klärgrube ausgetauscht… Die Kosten will sie beim Amtsgericht einreichen, um den Verbleib des Vermögens meines Schwiegervaters zu erklären.“
Grundsätzlich muß der Eigentümer, also Ihre Schwiegermutter als Hauseigentümerin, die Kosten der baulichen Veränderungen tragen. Da hat Ihr Schwiegervater nichts mit zu tun. Die Kosten dafür kann Sie auch beim Amtsgericht nicht einreichen.
Also keine Sorge…Wenn sie dennoch meinen, dass Unregelmäßigkeiten bestehen, können Sie das Amtsgericht einschalten und dort einen Hinweis geben. Der zuständige Richter wird sich der Angelegenheit annehmen.

  • ist Betreuerin für meinen Schwiegervater
  • sich nicht mehr äußern kann. Nun wurde die Klärgurbe
    ausgetauscht und eine Fläche gepflastert. Die Kosten will sie beim Amtsgericht einreichen, um den Verbleib des Vermögens meines Schwiegervaters zu erklären.

    Hallo, ein gerichtl. bestellter Betreuer muss zum Wohl des Betreuten handeln und dessen Willen beachten. Das mit dem Willen (prüfen) dürfte hier aufgrund vom Gesundheitszustand schwer sein.Der Betreute soll die Kosten allein tragen ?? Dann dürfte sich die Frage stellen, auf welcher Grundlage er das soll/muss/will ?
    Wenn Sie glauben, das´s die Betreuerin nicht im Interesse und zum Wohl des Betreuten gehandelt hat, haben Sie die Möglichkeit, das dem Gericht mitzuteilen. Dort wird man die Hinweise prüfen. Grüße andre

Hallo auch!

Ich empfehle hier sich mit einem Rechtsanwalt bzw. dem Betreuungsgericht direkt auseinander zu setzen, ggf. kann auch Strafanzeige bei Verdacht gestellt werden, dann klärt der Staatsanwalt das. Ich selbst kann hier keine weitergehende Hilfestellung geben.

MfG
CKH