Ist das was der Vermieter macht Rechtens ?

Ich bin seit Juni.2011 Selbstständig und habe einen Einzelfirma. Im Dezember.2011 habe ich gewerbliche Räume gemietet, durch unregelmäßige Laufkundschaft konnte ich keine Miete bezahlen. Ohne Mahnung, Kündigung und Räumungsklage steht der Vermieter in mein Geschäft und will die Schlösser austauschen bzw. die Schlüssel haben. Des Weiteren will er dem Inhalt meines Ladens (Geräte, Sachen, Kassenbücher ect.) als Vermieterpfandrecht einbehalten. Ist das Rechtens was der Vermieter hier abzieht bzw. was kann man dagegen machen.

Bitte um dringende Hilfe

Was der Vemeiter da versucht, das bezeichnet man als verbotene Eigenmacht. Erklären Sie ihm, dass Sie bereit sind, die Mietrückstände zu zahlen. Tauscht er gegen Ihren willen Schlösser, dann wäre dies ein verbotener Eingriff in Ihre Mietsache und Sie können Strafanzeige gegeen ihn erstatten. Ein Vermieterpfandrecht muß der Vermeiter zunächst einmal auf dem Rechtswege durchsetzen. Er wird sich an die Spielregeln halten und Sie wegen der Mietrückstände formal abmahnen mit KÜndigungsandrohung. Er wird Ihnen ferner einen Mahnbescheid über die rückständigen Mietzahlungen zukommen lasssen. Zahlen Sie die Mietrückstände danach nicht fristgerecht, wird er fristlos kündigen und eine Räumugnsklage gegen Sie einleiten. Sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, ertscheint der Gerichtsvollzieher in Ihren gemieteten Geschäftsräumen, nimmt Ihnen die Schlüssel weg und beschlagnahmt Ihre gesamte Habe zur Durchsetzung des Vermieterpfandrechtes. Sie wären sehr gut beraten, Ihren Mietrückstand unverzüglich auszugleichen, damit Ihnen das sehr kostenintensive vorgenantnen Procedere nicht widerfährt.

Guten Tag,

ich bedanke mich für ihre schnelle Antwort.
Können Sie mir die Paragraphen zu diesem Thema schreiben. Damit ich morgen ordentlich mit dem Vermieter sprechen kann. Mfg

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen

Sie brauchen von mir keinen § - was Sie benötigen ist Geld um Ihren Mietrückstand blitzschnell aus der Welt zu schaffen.
Wenn ich Ihnen die gesamte Palette an §§ incl. Kommentaren aufzeige, verwirrt das nur die Gemüter. Nehmen Sie das leicht verständliche Geschriebene als ausreichend an!

sorry,vom gewerbevermietung habe ich leider keine ahnung

Moin!
Nein, das ist nicht rechtens und Sie sollten die Polizei holen und den VM wegen Nötigung und Bedrohung anzeigen .
Dennoch sollten Sie sich mühen, Ihre Verbindlichkeiten zu regeln.
Gruß
MK

Hallo erstmal,

nun, es stimmt das es rechtens ist bei nichtzahlung der Miete ohne Mahnung ect. kündigen zu dürfen. Allerdings muss er diese Kündigung auch erst aussprechen, was bedeutet das er dir ohne eine schriftliche Kündigung nicht kündigen kann.

Beim Rest weiss ich leider auch nicht Bescheid. Am besten wäre es wenn du dir Rechtsbeistand suchen würdest.

Ich hoffe das ich dir iwie helfen konnte.

DrückdenKnopf

Hallo Stefanie,
ohne Abmahnung, oder sonstige nachvollziehbare Korrespondenz darf er nichts machen - er macht sich wegen Hausfriedensbruch strafbar.

Machen Sie das öffentlich - wenn er wieder auftaucht um die Schlösser auszutauschen und Ärger macht, dann rufen Sie die Polizei, damit die Aktion protokolliert wird.

Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, der einen Vergleich aushandelt.

BG
hardy

Es ist nicht rechtens. Er hat sich strafbar gemacht indem er Ihre Räume betreten hat: Hausfriedensbruch. Wenn er etwas genommen hat, sogar Diebstahl. Eine Anzeige bei der Polizei müsste von der Staatsanwaltschaft schön verfolgt werden. Wenn Sie nicht zahlen, dann müssen Sie aber schnellst weg: nur unkontrolliert wie Ihr Vermieter es tut, ist es nicht erlaubt.