Ist das wirklich so/ Krimi

Hallo,

hab vorhin meinen Krimi geschaut.

Dabei war der Polizist verkabelt und hat den Täter zu einem Geständnis verleitet, was über ein verstecktes Mikrophon aufgenommen wurde.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Deutschland erlaubt ist.
Glaub ich nicht, dass man das darf.
Zumal ja keiner Beweisen kann, dass der Täter nicht zu dieser Aussage gezwungen wurde. Auch ist das ja gar kein Geständnis, sondern nur ein „verplappern“.

Klar, ist im Krimi das Meiste nur Show. Die wenigsten Autos überschlagen sich und fliegen umgehend in die Luft und es gibt sicher nicht viele Pfarrer und Nonnen, die kriminalisieren :smile:

Bitte um Infos…

Gruß Lulea

Gruß

Guten Tag.

Gerichtsverwertbar ist so eine „Aussage“ mit aller Sicherheit, die ich, der NALI, aufbringen kann, nicht: Aufnahme ohne Wissen des Betroffenen, der sich auch noch selbst belastet usw. …

Was aber nicht heißt, dass solche Tricks nicht doch im Rahmen der Ermittlungsarbeit angewendet werden - die vorgesetzte Dienststelle würde ich als Ermittler allerdings nicht unbedingt informieren.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

solche Fälle sind schon mehrfach von deutschen Gerichten entschieden worden. Die unbemerkt aufgenommenen Tonaufnahmen waren nicht zulässig.
Das heisst aber nicht, dass unbemerkte Aufnahmen in jedem Fall verboten sind; es ist durchaus möglich, Telefongespräche abzuhören und aufzunehmen, Wohnungen abzuhören - wenn eine gewisse Schwere der Tat (Katalogstraftat) und dem ein richterlicher Beschluss zugrunde liegt.

Gruss

Iru

Hallo

Ich muss Irubis zustimmen. Aufgrund von Rechtsgrundlagen ist es durchaus möglich Leute abzuhören oder Gespräche aufzuzeichnen. Allerdings entscheidet darüber nicht der Ermittler sondern die Staatsanwaltschaft und der Richter. Der „kleine“ Ermittlungsbeamte kann solche Maßnahmen nur beantragen.

Gruß

Prinzipiell ist eine Tonbandaufnahme ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Ohne driftigen Grund darf niemand ohne sein Wissen aufgenommen werden. Bei Verbrechensbekämpfung kann man natürlich den Verdächtigen nicht vorher belehren. Wenn aber ein dringender Tatverdacht besteht, darf die Polizei auch zu diesem Mittel greifen. Wohl gemerkt, die Polizei darf das. Die Ermittlungsmethoden von Lenzen und Partner sind allerdings zu 98 % illegal und würden vor keinem Gericht standhalten. Nicht zulässig ist diese typische Krimiszene: Polizist stellt irgendeine Behauptung auf, z. B. „Sie wurden beobachtet.“, die nicht stimmt. Sollte der Verdächtige jetzt ein Geständnis ablegen, ist dies ungültig, da der Verdächtige ja gar keine andere Wahl hat, egal ob er Täter ist oder nicht.
Auch gilt prinzipiell die Unschuldsvermutung. Die Anwläte in den nachmittäglichen Gerichtsshows würden wegen falscher Verdächtigung noch dazu in der Öffentlichkeit allesamt ihre Zulassung riskieren.