Ich habe mich also verfahren.|
Ich habe mich verspätet.|
Wir haben uns verkracht.|
|e)|Deshalb bin ich kurz darauf mit viel Ärger wieder nach Hause gefahren. Auf der Rückfahrt war ich sehr verärgert.|
Nun im Fall „e“ gibt es keine Reflexivität. Oder kann ich schreiben, ich habe mich verärgert?
Was ist der Unterschied zwischen „ärgern“ und „verärgern“ „sich ärgern“, „sich verärgern“?
nein, „verärgern“ gibt es nicht als reflexives Verb. Ebensowenig wie z.B. "verschieben, „verbieten“, „verklagen“ u.a. „Verärgern“ ist ein transitives Verb.
(Spontane Theorie: „ver-“ mit reflexivem Verb tritt oft auf, wenn man einen Fehler macht, sich „vertut“: sich verirren, sich verfahren, sich verschreiben, sich verrechnen, sich verspäten. Aber auch: sich verlieben - was ein Fehler sein kann, aber nicht muss.)
„jemanden ärgern“ als transitives Verb legt den Schwerpunkt auf die Handlung. Sie ärgert ihren Bruder. Sie tut mit Absicht etwas, was ihren Bruder stört.
„jemanden verärgern“ legt den Schwerpunkt auf die Reaktion des anderen. Ich fürchte, ich habe ihn verärgert. Ich fürchte, ich habe (wahrscheinlich versehentlich) etwas getan, worüber er sich ärgert, was er mir übelnimmt.
Ob ein Verb reflexiv ist (oder reflexiv verwendet werden kann), ist von dem Präfix „ver-“ völlig unabhängig.
Diese Verben heißen „reflexiv verwendete Verben“. Ebenso verkleiden, verwandeln, verändern … Das Reflexivpronomen bezeichnet ledgilich ein spezielles Objekt. Nur verhexen kann man sich nicht selbst. Das muss man andere machen lassen
Dagegen gehören z.B. „(sich) fürchten“, „(sich) ärgern“ zu den „reflexiven Verbvarianten“, weil sich grammatische Konstruktion oder Bedeutung verändert, wenn das Reflexivpronomen nicht dabeisteht.