angenommen ein Arbeitgeber will das die Beschäftigten auch am Samstag (ca. 4 Stunden) arbeiten. Allerdings ohne Bezahlung! Es werden auch schon seit Jahren pro Tag eine 3/4 Stunde umsonst gearbeitet. Es gibt einen Betriebsrat der aber nichts dagegen tut oder tun kann. Nun meine Frage - kann der Arbeitnehmer dazu gezwungen werden diese Mehrarbeit (ohne Bezahlung) zu leisten? Die "normale"Arbeitszeit beträgt 35 Stunden - sollten die Arbeitnehmer diese Samstagsarbeit nicht leisten wollen werden ihnen nur 30 Stunden ausbezahlt quasi als Strafe dafür.
Es gibt einen Betriebsrat der aber nichts dagegen tut oder tun kann.
Wenn dieser BR mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung schließt, ist diese für alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich der Mitbestimmung fallen (das sind, vereinfacht gesagt, alle außer Leitenden Angestellten), zunächst bindend. Die nächste Frage ist, ob eine solche BV vor Gericht Bestand haben kann. Und da hätte ich meine Zwei- bis Dreifel, weil das BGB regelt, dass erbrachte Arbeitszeit zu bezahlen ist. § Sechshundertirgendwas - bin jetzt zu faul zum Suchen.
Die einfachste Lösung allerdings wäre es, einen BR zu wählen, der nicht in ganzer Stärke auf einem nassen Lappen schläft.
Die nächste Frage ist, ob
eine solche BV vor Gericht Bestand haben kann. Und da hätte
ich meine Zwei- bis Dreifel, weil das BGB regelt, dass
erbrachte Arbeitszeit zu bezahlen ist. § Sechshundertirgendwas
bin jetzt zu faul zum Suchen.
Da kann ich Dir nicht ganz zustimmen. Sicher ist Dir in der Presse nicht entgangen: 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich!
Das bedeutet bei bestehenden 35 Stunden Woche 5 Stunden „umsonst“ mehr arbeiten, bzw. bei bestehenden 38 Stunden Vertraegen, zurueckstufen auf 35 Stunden (ja, das geht dann ins Geld) aber trotzdem 40 Stunden arbeiten.
Bei uns verhandelt das momentan IG-Metall und Geschaeftsfuehrung. Der BR hat hier nur „beratende“ Funktion…
Bei uns verhandelt das momentan IG-Metall und
Geschaeftsfuehrung. Der BR hat hier nur „beratende“
Funktion…
Halte ich, so, wie Du es schreibst, für ein Gerücht. Es gibt, grob gesprochen, vier wesentliche Arten, wie Vertragsbestandteile im Arbeitsrecht zustande kommen :
Die gesetzliche Regelung, wie Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz etc.blabla.
Die tarifvertragliche Regelung zwischen Verbänden (also AGV und Gewerkschaft)
Die Vereinbarung auf Betriebsebene zwischen AG und BR
Einzelvertraglicher Klimbambim
.Im Ausgangsposting war die Rede von einer Betriebsvereinbarung resp. einseitigen Anordnung und mitnichten von einer tarifvertraglichen Chose.
Natürlich kann auch ein Einzelbetrieb mit der Gewerkschaft, z.B. über einen Anerkennungstarifvertrag, eine Ergänzung oder Todundteufel verhandeln. Das scheint bei euch im Augenblick zu passieren, wenn ich Deinen Einwurf richtig deute. Streng genommen hat dann der BR noch nicht einmal eine beratende Funktion … was natürlich Theorie bleibt, da die Gewerkschaft sich wohl i.d.R. nicht komplett über eine bestehende Interessenvertretung hinwegsetzt.
Streng
genommen hat dann der BR noch nicht einmal eine beratende
Funktion … was natürlich Theorie bleibt, da die Gewerkschaft
sich wohl i.d.R. nicht komplett über eine bestehende
Interessenvertretung hinwegsetzt.
Gruß kw
Hallo KW,
wir hatten heute eine „Aufklaerungsveranstaltung“ der GF. Die Aussage war klipp und klar: Die IG Metall tut nichts, wo nicht der BR dahintersteht - und der BR moechte natuerlich die Mehrheit der Belegschaft hinter sich wissen.
Unser BR und die IG Metall haben nun mal nen guten Draht zueinander und steht hier bei uns tatsaechlich beratend zur Seite.
Mein Kommentar bezog sich auf Deine Aussage:
weil das BGB regelt, dass erbrachte Arbeitszeit zu bezahlen ist.
Und da ja Gesetz ueber Tariflichen Vereinbarungen, betrieblichen Regelungen und Einzelvertraegen steht, zweifle ich diese Aussage an. Ansonsten waere das, was die IG Metall mit der GF momentan verhandelt, ebenfalls gesetzeswidrig.
Vielleicht kannst Du hierzu nochmal einen Comment schreiben. Das wuerde mich sehr interessieren.
weil das BGB regelt, dass erbrachte Arbeitszeit zu bezahlen ist.
Und da ja Gesetz ueber Tariflichen Vereinbarungen,
betrieblichen Regelungen und Einzelvertraegen steht, zweifle
ich diese Aussage an. Ansonsten waere das, was die IG Metall
mit der GF momentan verhandelt, ebenfalls gesetzeswidrig.
Nein, es passt schon. Der BGB-Passus bezieht sich auch nicht ausdrücklich auf Arbeitsverträge allein, sondern auf geschuldete Gegenleistung für erbrachte Dienste. Das bedeutet z.B., dass ein Betrieb geleistete Arbeitszeit nicht in Zehnerkarten für den örtlichen Puff abgelten darf …
Was bei euch jetzt passiert, ändert ja nur die Arbeitszeit, aber mitnichten ohneneffen die Bezahlungs art. Rechtswidrig wäre eine Vereinbarung, die in etwa den Wortlaut hätte „die Beschäftigten arbeiten 40 Wochenstunden, von denen 10 bezahlt, 10 auf ein Arbeitszeitkonto gebeamt und 20 in Form von Essensmarken der Bahnhofsmission bezahlt werden“.
Dass es inzwischen in diesem unserem komischen Lande gang und gäbe ist, dass Arbeitnehmer auch unentgeltlich arbeiten, ist mir durchaus bekannt. Hier fehlt es i.a. am Kläger, denn es steckt ja eine recht konkrete Drohung mit Existenzvernichtung dahinter.
Dass es inzwischen in diesem unserem komischen Lande gang und
gäbe ist, dass Arbeitnehmer auch unentgeltlich arbeiten, ist
mir durchaus bekannt. Hier fehlt es i.a. am Kläger, denn es
steckt ja eine recht konkrete Drohung mit Existenzvernichtung
dahinter.
Das ist sehr gut, was du da schreibst!!
Hast dafuer ein Sternchen von mir bekommen.