Ist das zulässig

…daß eine firma ein produkt anbietet,
das darauf basiert, daß man daten über
die kommunikationsnetze kostenlos ver-
schickt, indem man an die rufnummer
weitere (eigentlich unnötige) ziffern
anhängt?

siehe z. b. http://www.ilogyou.de/doku.php3

bin neugierung auf die antworten
danke
scope

…daß eine firma ein produkt anbietet,
das darauf basiert, daß man daten über
die kommunikationsnetze kostenlos ver-
schickt, indem man an die rufnummer
weitere (eigentlich unnötige) ziffern
anhängt?

siehe z. b. http://www.ilogyou.de/doku.php3

Hallo

Ja das Prinzip klingt genial.
Also wie ist das? Man ruft an und nutzt Vermittlungstechnik, bezahlt aber nicht dafür?
Sowas galt mal als „Erschleichen einer Leistung“, genauso wie ein veinbartes „Ich laß es einmal klingeln, dann weißt du, daß ich losfahre und du kannst schon mal due kartoffeln aufsetzen“.
Letzteres läßt sich natürlich kaum nachweisen, man kann es sich ja auch während des Anrufes anders überlegt haben.
Wird das jedoch als Dienst angeboten, damit zu arbeiten, kann es sein, daß TelCos etwas dagegen habe.
Ich weiß allerdings nicht, ob das immer noch „Erschleichen einer Leistung“ (Gleichzusetzten z.B. mit Schwarzfahren) ist.

Gruß

Hilmar

Man ruft an und nutzt Vermittlungstechnik,
bezahlt aber nicht dafür?

Wird … als Dienst angeboten, damit zu arbeiten,
kann es sein, daß TelCos etwas dagegen haben.

eben. das denke ich auch. da man mit dem trick aber
nette applikationen basteln kann, würde ich es gerne
genauer wissen.
wo gibt’s relevante informationen?

cu
scope

eben. das denke ich auch. da man mit dem trick aber
nette applikationen basteln kann, würde ich es gerne
genauer wissen.

Klar, prinzipiell muß man ja nur aus der ISDN-Setup-Meldung die Rufnummers des Anrufers und die komplette angewählte Rufnummer (sozusagen die Durchwahl) rausfiltern und entsprechend auswerten. Ein guter Programmierer sollte das hinbekommen :wink:

wo gibt’s relevante informationen?

Im Netz? Weiß nicht. Überall da, wo es tiefgehende Infos über D-Kanal-Protokolle gibt :wink:

Hilmar

eben. das denke ich auch. da man mit dem trick aber
nette applikationen basteln kann, würde ich es gerne
genauer wissen.

Klar, prinzipiell muß man ja nur aus der ISDN-Setup-Meldung
die Rufnummers des Anrufers und die komplette angewählte
Rufnummer (sozusagen die Durchwahl) rausfiltern und
entsprechend auswerten. Ein guter Programmierer sollte das
hinbekommen :wink:

wo gibt’s relevante informationen?

Im Netz? Weiß nicht. Überall da, wo es tiefgehende Infos über
D-Kanal-Protokolle gibt :wink:

ich meine relevante infos zu meiner ursprünglichen fragestellung zur *rechtlichen* situation…

ich meine relevante infos zu meiner ursprünglichen
fragestellung zur *rechtlichen* situation…

Wenn ich mich recht erinnere, hat die Telekom solche Lösungen schon vor einiger Zeit in ihrem Netz untersagt - wahrscheinlich, weil sie es eigentlich selber anbieten wollten (T-ISDN@ctive).

Gruß
Stefan

1 „Gefällt mir“

hi,
danke, jetzt komme ich der sache schon näher.

Wenn ich mich recht erinnere, hat die Telekom solche Lösungen
schon vor einiger Zeit in ihrem Netz untersagt -
wahrscheinlich, weil sie es eigentlich selber anbieten wollten
(T-ISDN@ctive).

aber noch nicht nah genug :wink:
gibt es eine info-quelle? wo muß ich nachfragen?

cu
scope

aber noch nicht nah genug :wink:
gibt es eine info-quelle? wo muß ich nachfragen?

Tja, also ich würde einfach mal beim Eigentümer des Netzes nachfragen: Telekom! (Es soll schon vorgekommen sein, dass man bei denen auf kompetente Ansprechpartner gestoßen ist…) :wink:

Gruß
Stefan

aber noch nicht nah genug :wink:
gibt es eine info-quelle? wo muß ich nachfragen?

Tja, also ich würde einfach mal beim Eigentümer des Netzes
nachfragen: Telekom!

hm, wieso fallen mir da spontan solche stichworte wie
‚wurmloch‘, ‚buchbinder wanniger‘, ‚sysiphus‘,
‚jahimmelarschundzwirn‘, ‚„sie werden verbunden - bitte warten“‘
ein?
ich glaube, da hab ich schwierigkeiten: wie soll ich einer
netten dame in der telekom-zentrale erklären,worum es geht?

(Es soll schon vorgekommen sein, dass man

bei denen auf kompetente Ansprechpartner gestoßen ist…) :wink:

das ist ein gerücht, ein ganz gemeines

Die rechtliche Situation sollte eigentlich von der Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation geregelt sein. kannst dir ja mal die Dokumente unter http://www.regtp.de durchlesen.

Technische Details solltest du unter http://www.astalavista.com suchen koennen.

Ciao! Bjoern

hi scope,

zivilrechtlich gesehen könnte es sich dabei um einen fall der ungerechtfertigten bereicherung gem. § 812 Abs. 1 S. 1 BGB handeln. die juristen sprechen hier von einer sogenannten eingriffskondiktion: „du erhältst etwas auf kosten eines anderen und das ohne rechtlichen grund.“ wenn die voraussetzungen dieser vorschrift erfüllt wären (was eine wirklich intensive prüfung erfordern würde), dann wäre der nutzer verpflichtet, das erlangte herauzugeben (sprich: zu zahlen). das würde jeden betreffen, der das produkt nutzte (und der anbieter wahrscheinlich auch…)
strafrechtlich betrachtet kommen mehrere vorschriften in frage: 263a StGB (Computerbetrug) und § 265a (Erschleichung von Leistungen). Mit beiden habe ich mich noch nicht auseinandergesetzt und kann dir deshalb nur raten, in eine bibliothek zu gehen und einen kommentar zu beiden gesetzbüchern zu suchen, um nach dort aufgelisteten fallbeispielen zu gucken. … oder poste es einfach im rechtsforum.

ich muss aber sagen, dass das so interessant ist, dass ich auf jeden fall mich mal umhören werde.

gruss
david

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi david,

zivilrechtlich gesehen könnte es sich dabei um einen fall der
ungerechtfertigten bereicherung gem. § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
handeln. die juristen sprechen hier von einer sogenannten
eingriffskondiktion: „du erhältst etwas auf kosten eines
anderen und das ohne rechtlichen grund.“ wenn die
voraussetzungen dieser vorschrift erfüllt wären (was eine
wirklich intensive prüfung erfordern würde), dann wäre der
nutzer verpflichtet, das erlangte herauzugeben (sprich: zu
zahlen). das würde jeden betreffen, der das produkt nutzte
(und der anbieter wahrscheinlich auch…)

das system soll bereits 1997 von der global american
technology corp. erfunden worden sein und am 12.2.98
zum patent angemeldet worden sein. der in deutschland
sitzende lizenzbetreiber umtsolutions hat seinerseits
weitere vier patente für die „europäisierung“ der
technologie angemeldet. der firma sollen rechtsgutachten
vorliegen, die die rechtmäßigkeit des verfahrens be-
stätigen. diese gutachten seien sehr aufwändig gewesen.

strafrechtlich betrachtet kommen mehrere vorschriften in
frage: 263a StGB (Computerbetrug) und § 265a (Erschleichung
von Leistungen). Mit beiden habe ich mich noch nicht
auseinandergesetzt und kann dir deshalb nur raten, in eine
bibliothek zu gehen und einen kommentar zu beiden
gesetzbüchern zu suchen, um nach dort aufgelisteten
fallbeispielen zu gucken. … oder poste es einfach im
rechtsforum.

siehe oben „aufwändig“: ich traue mir eine rechtsrecherche
nicht zu.

ich muss aber sagen, dass das so interessant ist, dass ich auf
jeden fall mich mal umhören werde.

einschlägige urteile/aussagen zum thema wären sehr
interessant.

cu
scope