Ist dass körperverletzung ?

Hallo,
ich hätte mal eine frage und zwar …
wenn man aus dem krankenhaus entlassen wird und zuhause ankommt und sich schlafen legt und dann schmerzen bekommt obwohl dass ein anderer weiß , und diesen leicht packt und schüttelt (während dieser schmerzen hat) grenzt dass an körperverletzung oder muss man sich dass gefallen lassen ? dazu gesagt , die person mit den schmerzen möchte von der anderen person nicht angefasst werden !!

Vielen dank im vorraus :smile:

Guten Tag

Also man kann das bei diesen Delikten nicht so einfach sagen, bei einen Richter kommt es auf mehrere Kriterien an wie zb. Wie lange wurde die Person geschüttelt,Wie intensiv wurde die Person geschüttelt,War das schütteln mit voller Absicht oder hat die Person vl. Aus irgendeinen Grund zu dieser Zeit nicht daran Gedacht. +

Man muss Unterscheiden zwischen:
Körperverletzung, § 83 StGB
Es muss hierbei unterschieden werden wie weit sich der Vorsatz des Täters erstreckt. Umfasst der Vorsatz sowohl die schädigende Handlung als auch den Schaden (die Körperverletzung),

Schwere Körperverletzung, § 84 StGB
eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung, oder
eine Berufsunfähigkeit zur Folge hat, oder
die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer ist.

Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen, § 85 StGB

den Verlust oder eine schwere Schädigung der Sprache, des Sehvermögens, des Gehörs oder der Fortpflanzungsfähigkeit, oder
eine erhebliche Verstümmelung oder eine auffallende Verunstaltung, oder
ein schweres Leiden, Siechtum oder die Berufsunfähigkeit des Geschädigten zur Folge,

Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, § 86 StGB
Muss ich wohl nichts sagen

Absichtliche schwere Körperverletzung § 87 StGB
Wer einen anderen absichtlich schwer Verletzt (mit Todesfolge etc.)