Ist der AG verpflichtet, Fahrtkosten zu zahlen?

Hallo,
gemäß §670bgb ist der Arbeitsgeber dch verpflichtet, Fahrtkosten zu erstatten. wie sieht das aus, wenn ich mit meinem privaten pkw von der praxis zu einem hausbesuch fahre. ist mein chef dazu verpflichtet, mir die fahrtkosten zu erstatten?

Vielen dank schonmal, corinna

Sorry mir fehlen noch ein paar infos. Wer hat gesagt du sollst mit deinem privaten pkw fahren und war die fahrt angewiesen?

hallo,
danke für deine schnelle antwort. also dass ich mit meinem pkw fahre war beim einstellungsgespräch schon klar, allerdings so, dass ich kilometergeld monatlich bezahlt bekomme. bin ich also von der praxis zu einem patienten nach hause gefahren mit meinem eigenen pkw hat der chef mir dafür 0,30€ pro gefahrenen kilometer im folgemonat ausgezahlt. jetzt hat er mir das aber gestrichen. das summiert sich moantlich um ± 100,00€ die ich jetzt aus eigener tasche zahlen muss.

mfg

Hallo, also dann muss der Arbeitgeber dir das Fahrgeld bezahlen. Zum einen war das Bestqandteil des Arbeitsvertrages, auch wenn nicht schriftlich festgehalten zum andern ist es durch die dauernde Praxis zu einer Pflichtübung geworden. Das Problem ist, dass du zwar darauf bestehen kannst aber wenn du Pech hast es gerichtlich durchdrücken musst. Vor Gericht gewinnen leider oft die besseren Anwälte und nicht das Recht, hinzu kommt inwieweit du dann noch einen Job hast. Versuche besser erst mit dem Chef zu reden. Gruß Simone

Hallo,
ıch bin zur Zeit ın der Tuerkei und ohne Unterlagen. Kann Dir im Moment nicht antworten.
Bitte anderen Nutzer suchen.
Gruss Johann

Hallo Corinna,

die Fahrtkosten hin zur und von der Arbeit nach Hause muß der AG natürlich nicht übernehmen. Anders sieht es aber aus, wenn es sich um „Dienstfahrten“ handelt. Entweder übernimmt er die Benzinkosten oder er stellt ein Fahrzeug zur Verfügung. Wie man notfalls zu seinem Recht kommt, falls er sich stur stellt, weiß ein Anwalt. Aber m. E. kommt er um die Übernahme entstandener Kosten nicht herum.

MfG
Greta

gemäß §670bgb …
meinem privaten pkw von der praxis zu einem hausbesuch fahre.
ist mein chef dazu verpflichtet, mir die fahrtkosten zu
erstatten?

Danke Simone,
ich hab mir das schon so gedacht wollte aber nochmal ne neutrale meinung hören, weil man ist sich ja als berufsanfänger nciht so sicher :smile: vielen dank. wenn du im bereich Gesudnheit/medizin ne frage hast, helfe ich dir gerne weiter :smile:
liebe grüße corinna

Hallo Greta,
es handelt sich nur um dienstfahrten, der rest ist mir logisch. der chef stellt kein dienstauto und bezingeld zahlt er nicht weil er sagt, das kann ich mir alles bei der steuererklärun g wiederholen. aber das sehe ich nicht ein, das über ein jahr vorzuschießen…das ist zu viel geld und außerdem - wer garantiert mir dass ich es wieder bekomme?

Hallo Corinna,
§ 670 BGB auf Arbeitsverhältnisse anzuwenden, ist - gelinde gesagt - „sehr forsch“, denn diese Regelung bezieht sich nur auf sog. „Geschäftsbesorgungsverträge“.

In einem Arbeitsverhältnis hast Du eigentlich keinen Anspruch auf Ersatz von Fahrtkosten, denn Du kannst diese Kosten steuerlich bei Deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Im öffentlichen Dienst gilt zusätzlich das „Bundesreisekostengesetz“, dass manche Arbeitgeber auch freiwillig oder durch Vereinbarung (Arbeitsvertrag oder Betriebsrat) anwenden. Wenn es bei Euch keine regelung zu Fahrt- und Reisekosten gibt, hast Du Pech.

Schubi

… der chef stellt kein dienstauto und bezingeld zahlt

er nicht weil er sagt, das kann ich mir alles bei der
steuererklärun g wiederholen.

Hallo Corinna,

das ist natürlich für ihn bequem. Er hält die laufenden Kosten niedrig. Gerade wenn er mehrere Angestellte hat, die Benzinkosten selbst vorstrecken um es am Jahresende vom Finanzamt zurückzuholen, dann braucht er sich um die Fahrkosten in keiner Weise kümmern (und nichts ausgeben). Die Unbequemlichkeiten habt Ihr.
An Ihrer Stelle würde ich eine unverbindliche Rechtsberatung in Anspruch nehmen, wie man da am Besten verfährt - dann kann man auch besser argumentieren.
Ich weiß ja nicht, wie gut oder wie schlecht das Arbeitsklima in Ihrer Praxis ist. Wenn man auf Rechte pocht und womöglich offiziell einen Anwalt zur Seite hat kann das das Betriebsklima empfindlich beeinträchtigen. Daher denke ich, daß es der erste Weg ist sich zunächst beraten zu lassen, so kommt keine dritte Person ins Spiel in der Praxis und der Chef fühlt sich nicht in die Enge getrieben.
Für mich als Laien ist der Sachverhalt klar und ich sehe das wie Sie. Warum sollten Sie in Vorleistung gehen? Diese Kosten sind AG-Pflicht.
Wie gesagt, ich bin kein Jurist. Meist sind Rechtsberatungen umsonst.

Ansonsten würde ich mich nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen, denn es hört sich für mich so an, als sei Ihr Chef ein ziemlicher Ausbeuter.
Gruß
Greta

hallo,

wenn du die anweisung hast auf einen hausbesuch zu fahren und dazu dein privates fahrzeug benutzen sollst,muss der ag auch für den gebrauch deines privaten fahrzeuges zahlen.
Hierfür gibt es normalerweise eine Kilometerpauschale.
Man bekommt doch auch die pauschale alleine nur dafür das man zur arbeit fährt,also warum solltest du währen deiner arbeitszeit umsonst mit Privatfahrzeug fahren?

Was macht der ag denn nun wenn mit dem Bus zur Arbeit kommst?Gibt schließlich viele Möglichkeiten wie man zur arbeit kommen kann.
Oder was ist wenn dein PPkw in werkstatt steht und du nach ihrem auto fragst?

Fazit: der ag ist zum aufwendungsersatz bei dienstreisen beim privaten fahrzeug verpflichtet.Hat die praxis denn ne dienstreiseversicherung??glaube die braucht die praxis da die sonst privat haften müssen,falls du einen Unfall hast.

Also: entweder fahrtenbuch führen und die rechnung präsentieren,oder ohne eigenen pkw zur arbeit kommen.

Viele Geschäfte glauben das sie an der pauschale sparen können und das können sie, wenn du deinen aufwendungsersatz nicht geltend machst.
Müßte min. 20cent/km sein,ob du für das fahren an sich was bekommst(z.b. stundenlohn) müßte im vertrag geregelt sein.

wenn du noch weitere fragen hast,kein problem.

mfg

Hallo corinna,

vielen Dank für deine Anfrage.

Ich bin leider kein Jurist, so dass ich nur unverbindlich und nicht mit Links zu Urteilen antworten kann.

Eine Dienstfahrt mit dem eigenen PKW halte ich vom Grundsatz her für den AG ersatzpflichtig nach § 670 BGB.
Dennoch müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es dürfen keine anders lautende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag stehen. Sollte da was drin stehen, würde ich das vom Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
  2. Die Dienstfahrt muss wirklich notwendig gewesen sein, da die Behandlung bei der Patientin unumgänglich war. (Protokoll, Diagnose, usw.)
  3. Der Arbeitgeber wusste von dieser Dienstfahrt mit dem privaten PKW und konnte KEIN Dienstfahrzeug zur Verfügung stellen.
  4. Die Fahrtkosten müssen irgendwie belegbar sein und es muss auch belegbar sein, dass die Fahrt wirklich zur Patientin ging (evtl. Unterschrift der Patientin, Fahrtenbuch…)

Weitere Fragen wären zu klären:

  1. Nach Besuch der Patientin wurde bestimmt mit dem Auto das nächste Ziel angefahren. Die Praxis, der nächste Patient oder der eigene Wohnsitz?
  2. Sollte mit dem privaten PKW auf Dienstfahrt ein Verkehrsunfall passieren, was ist dann mit dem Versicherungsschutz? (Haftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Haftpflicht des Arbeitgebers, usw.). Welche Versicherung kommt auf, wenn Du dabei verletzt wirst?

Das sind alles Dinge, die ich klären würde, bevor ich auch nur einen Meter beruflich mit dem privaten PKW zurück lege.

Ich hoffe, ich konnte ein paar Gedanken eröffnen.

Verbindliche Antworten sind erhältlich beim Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,
bekomme ich auch die fahrtkosten die mir während der arbeitszeit entstehen (also nicht hin und rückweg arbeit - nach hause) voll vom finanazamt erstattet?

Hallo Corinna,
sogar noch besser, als die Fahrten von und zur Arbeit, denn die kannst Du nur mit den einfachen Entfernungskilometern Wohnung-Arbeit absetzen.
Fahrten während der Arbeit werden mit dem vollen Hin- und Rückweg als „Dienstgänge“ anerkannt. Der Nachteil ist, dass Du so etwas wie ein kleines Fahrtenbuch führen musst, dass Datum, Uhrzeit, Grund und gefahrene Kilometer auflistet. Das lässt Du Dir dann am Jahresende von Deinem AG mit dem Hinweis bestätigen, dass vom AG keine Aufwandsentschädigung gezahlt wurde.

Schubi

und dann krieg ich das vom finanzamt wirklich komplett wieder? also bei jedem gefahrenen km die 0,30€?

Hallo Corinna,
wie das mit den Steuererstattungen so ist: Du musst natürlich Steuern gezahlt haben, um welche wieder zu bekommen. Wenn Du mit den ganzen steuerlichen Pauschalbeträgen schon das vom Finanzamt zurück bekommst, was Du an Steuern gezahlt hast, bleibt für die Dienstfahrten nichts mehr übrig. Dienstfahrten sind aber i.d.R. immer eine gute Möglichkeit (besonders bei einem älteren Auto), das Finanzamt noch etwas „auszuquetschen“. Überleg mal, ob es nicht lohnend für Dich wäre, einen Lohnsteuerhilfeverein zu kontaktieren. Den Beitrag hat man eigentlich immer raus.