Ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet,

… wie der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt, in Notsituationen, bspw.bei. Naturkatastrophen, wie Hochwasser? Und wenn auch auf keine Verkehrsmittel zurückzugreifen ist? Muss sich der Arbeitnehmer selber darum kümmern das Problem zu lösen?

… wie der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt, in Notsituationen,
bspw.bei. Naturkatastrophen, wie Hochwasser? Und wenn auch auf
keine Verkehrsmittel zurückzugreifen ist? Muss sich der
Arbeitnehmer selber darum kümmern das Problem zu lösen?

Abgesehen davon, dass das Erste kein Satz ist und somit ausgesprochen schwer zu lesen, zumal du auf Details verzichtest, und eine sinnvolle Formatierung bei dir auch keine Rolle spielt, beantworte ich die Fragen mal in der Reihenfolge der Stellung mit nein, nein, ja. Ebenfalls ohne Anrede und Gruß - aber bemüht das von dir an den Tag gelegte Frageniveau auch in der Antwort beizubehalten

… wie der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt, in Notsituationen,
bspw.bei. Naturkatastrophen, wie Hochwasser?

Nein, der Weg von und zur Arbeit ist Privatsache

Und wenn auch auf
keine Verkehrsmittel zurückzugreifen ist?

Nein, der Weg von und zur Arbeit ist Privatsache

Muss sich der
Arbeitnehmer selber darum kümmern das Problem zu lösen?

Ja, der Weg von und zur Arbeit ist Privatsache

Der AN kann sich höchstens auf § 616 BGB berufen,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Allerdings ist dieser § 616 BGB in sehr vielen Arbeits- bzw. Tarifverträgen ganz oder teilweise rechtswirksam „abbedungen“ (= für unwirksam erklärt)

Der AN kann sich höchstens auf § 616 BGB berufen,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html

Nicht mal das. Oder wie sollte solch ein Ereignis ein in der Person liegender Grund sein? ;o)

Hallo Guido,
das hast Du super hinbekommen.
Dafür ein *

Klar gegliederte Grüße Grisu

Hi,

Muss sich der Arbeitnehmer selber darum kümmern das Problem zu lösen?

Ja.

T.

Du hast bestimmt schon mal den Begriff „Firmenflotte“ gehört…
Ich denke mal, das ist ne Ansammlung von Schiffen, die Arbeitnehmer dann zum Dienst abholen… oder so…

… wie der Arbeitnehmer zur Arbeit kommt, in Notsituationen,
bspw.bei. Naturkatastrophen, wie Hochwasser? Und wenn auch auf
keine Verkehrsmittel zurückzugreifen ist? Muss sich der
Arbeitnehmer selber darum kümmern das Problem zu lösen?

Der AN kann sich höchstens auf § 616 BGB berufen,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html

Nicht mal das. Oder wie sollte solch ein Ereignis ein in der
Person liegender Grund
sein? ;o)

Na ja,da gäbe es schon denkbare Fallkonstellationen. Ich habe ja auch nicht geschrieben, daß das einfach so flutscht. Es wäre aber die einzige Rechtsgrundlage, die eine Vergütung vorsehen würde.

Hallo,

Der AN kann sich höchstens auf § 616 BGB berufen,
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html

Nicht mal das. Oder wie sollte solch ein Ereignis ein in der
Person liegender Grund
sein? ;o)

Na ja,da gäbe es schon denkbare Fallkonstellationen.

Also dann Denken geht dann soweit, bis die Erkenntnis kommt, dass ein Hochwasser kein in der Person liegender Grund ist.
Die Geburt eines Kindes eines Arbeitnehmers ist so ein in der Person liegendes Ereignis. Davon sind nicht gleichzeitig noch Hunderte oder Tausende andere Betroffen. Aber von Hochwasser oder einem Stau auf der Autobahn sind immer deutlich mehr als ein Einzelner Betroffen, womit eben der § 616 BGB hier nicht zieht.

Grüße