Dabei kann ich leider nicht helfen.
Hallo.
Zunächst mal festhaltend: Hier handelt es sich offensichtlich um einen „Gesamtvertretungsbedarfs“ des Arbeitgebers, der unbefristet vereinbart wurde. Möglicherweise soll die Vertretungskraft eine Art „Springerfunktion“ innerhalb des Krankenhauses haben, also immer wenn eine andere Kollegin in Schwangerschafts- oder Erziehungszeit geht oder sonstig krankheitsbedingte Fehlzeiten hat.
Dafür muß der Name der Vertretenen nicht im Arbeitsvertrag stehen. Der Arbeitgeber darf die Vertretungskraft sogar anderweitig beschäftigen. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers rechtfertigt eine solche Jobrotation.
Bevor man sich mit dem Arbeitgeber Streß macht, sollte man auf diplomatischem Wege versuchen, die Sachlage für sich selbst zu klären. Man kann das damit begründen, dass man seine eigene Verfügbarkeit planen möchte oder muß, wie lange man dort arbeiten kann oder ob man mit einer langfristigen Tätigkeit rechnen dürfe. Denn in der Regel muß man sich ja ca. drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt als Arbeitssuchende melden usw.
Hier sollte also mit der Personalabteilung ein Gespräch erfolgen, um die beiderseitigen Dispositionen und Zeiten abzustimmen. Daher sollte man höflich und freundlich bleiben, es ist irgendwo legitim, wenn der Arbeitnehmer seine eigene Verfügbarkeit als Arbeitskraft für die Zukunft miteinschätzen will, ob er z.B. mit längerfristige Arbeit und Einkommen versorgt bleibt, oder ob er evtl. mit Arbeitslosigkeit rechnen muß und sich vorzeitig um was Neues kümmern müßte.
Obige Ausführungen sind nur meine Meinung. Bei weiterem Klärungsbedarf bitte einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und sich dort mit Belegeinsicht etc. beraten lassen.
Grüsse,
Delia