Hallo ihr Lieben,
also ich habe folgendes Problem:
meine Freundin ist ausgebildete Krankenschwester. Sie hat nach ihrer Lehre im selben Betrieb einen Vertrag als Schwangerschaftsvertretung bekommen. In diesem Vertrag ist keine zeitliche Befristung festgelegt, was ja bei einem Zweckvertrag auch rechtens ist. ABER:
- Steht nicht im Vertrag, wen sie vertritt
- kommt die schwangere Frau am 25. August zurück,
soviel wissen wir schon, aber ihr Mutterschaftsurlaub endet am 6. August und sie hat danach 3 Wochen Urlaub.Also wäre der Zweckvertrag doch eigentlich ab dem Moment nichtig, an dem die schwangere Frau in Urlaub geht, weil der Zweck des Vertrages ja mit dem Ende des Mutterschaftsurlaubes erfüllt wäre.
Meine Frage ist nun: könnte meine Freundin wegen Nichtigkeit des Vertrages auf eine Festanstellung klagen?
Außerdem wäre interessant, ob die zu vertretene Person namentlich im Vertrag genannt werden muss.
Ich danke schon im Vorraus für eure Antworten.