Ist der Auszahlungsbetrag einer alten Kapitallebensversicherung steuerpflichtig?

Ist der Auszahlungsbetrag zum Fälligkeitstag einer Über 20 Jahre alten Kapitallebensversicherung steuerpflichtig?

Hallo,

wenn eine regelmäßige Zahlung erfolgte (über einen Zeitraum von 5 Jahren monatlich oder jährlich) - seit Vertragsbeginn keine steuerschädlichen Vertragsänderungen erfolgten (das könnte z.B. eine Laufzeitverkürzung oder Zuzahlung sein) - erfolgt die Auszahlung grundsätzlich steuerfrei, bzw. es ist für den Auszahlungsbetrag keine Steuer fällig.
Gruß
J.K.

Kommt drauf an:


selber lesen, weil Du ja weisst wann und unter welchen Voraussetzungen abgeschlossen wurde. ramses90

Ich gehe davon aus, dass sie wissen, wovon sie sprechen und danke Ihnen herzlich!

Jörg König, weiß, wovon er schreibt !

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Oh,
Danke für die Blume :slight_smile:

Falls es es sich um eine Direktversicherung im Rahmen der AN Entgeltumwandlung handelt, werden aber Sozialabgaben fällig.

Da hat sich der Gesetzgeber etwas ganz feines ausgedacht, als dies 2004 geändert wurde und auch Altverträge davon betroffen sind.

Sie haben recht für Direktversicherungen für Betriebsrenten. Es ginge aber um Kapitallebensversicherungen

Deshalb „Falls“…

PS: Eine Kapitallebensversicherung kann auch als Direktversicherung für eine betriebliche Rente abgeschlossen werden