Ist der Beamtentitel geschützt?

Hallo allerseits,

Darf jemand der beim Finanzamt als Schreibkraft arbeitet sich auf einer Wahlwerbung Beamter nennen?
Kann solches Vorgehen rechtlich geahndet werden?

Hallo!
Woher weiß man, ob derjenige angestellt oder verbeantet ist? Es gibt auch Beamte des einfachen und mittleren Dienstes…

Hallo allerseits,

Darf jemand der beim Finanzamt als Schreibkraft arbeitet sich
auf einer Wahlwerbung Beamter nennen?

Was verstehst Du unter einer Schreibkraft ?
Und wie kommst Du auf die Idee, dass es sich um keinen Beamten handelt ?

Hallo,
Beamter ist kein Titel, sondern eine spezielle Art des Arbeitsverhältnisses im Öffentlichen Dienst.
Auch Schreibkräfte können Beamte sein.

Beatrix

Darf jemand der beim Finanzamt als Schreibkraft arbeitet sich
auf einer Wahlwerbung Beamter nennen?
Kann solches Vorgehen rechtlich geahndet werden?

Nein, aber ich wüsste auch nicht, inwieweit der Beamtenstatus bei einer öffentlichen Wahl für den Kandidaten spräche. Nach allem, was man so von Wählern hört (außer, wenn sie selbst im öffentlichen Dienst sind), ist eher das Gegenteil der Fall.

s.

Hallo,
guckst Du in den §132a StGB.

Die Bezeichnung „Beamter“ ist keine Amtsbezeichnung (das wäre die mit dem verliehenen Amt verbundene Amtsbezeichnung wie Inspektor oder Rat), sondern nur wie schon geschrieben, eine besondere Form eines Dienstverhältnisses oder einer Berufsbezeichnung. Warum sollte eine Nennung der beiden rechtlich zu beanstanden sein, wenn sie denn der Wahrheit entspricht? Ein Beamter ist kein „Geheimagent“. Eine Ausnahme wäre es, wenn die Neutralität des Amtes in Gefahr gebracht würde, das kann man aber hier nicht erkennen. Ein Beispiel dafür wäre, wenn besondere Umstände aus dem Dienstverhältnis öffentlich auf Wahlkampfveranstaltungen ausgeplaudert würden.

Außerdem ist die Bezeichnung „Schreibkraft“ so ziemlich alles und nichts von der „Tippse“ bis zur „Assistenz der Geschäftsführung“. Im Öffentlichen Dienst wird das zwar ab und zu mal mit Bürokauffrau oder -mann gleichgesetzt, es kann aber genauso gut ein Beamter oder eine Beamtin im mittleren Dienst mit einer entsprechenden Ausbildung sein.

Überdies ist es wie schon geschrieben zurzeit nicht einmal von Vorteil, sich öffentlich so zu outen…

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

fällt die Berufsbezeichnung Finanzbeamter unter § 132a STGB? Für manche stellt diese Bezeichnung durchaus ein erstrebenswerter Titel dar.

Gruß Elmar

Hallo,
nein, warum sollte sie? Wenn jemand ein Finanzbeamter ist, ist er einer. Außerdem ist das kein Titel.

Gruß vom Schnabel

So langsam wird die Frage klarer
Hallo Schnabel,

jetzt wird wenigstens die Frage (vermutlich) klar. Ist ein Finanzbeamter jemand im mittleren oder höherem Dienst, der Kernaufgaben des Amtes wahrnimmt, oder auch jeder kleine Beamte z.B. bei der Postverteilung des Amtes?

Gruß
achim