Ist der Begriff des Kaufmanns geschützt?

Hallo!

Ich stelle mir gerade die Frage, ob meine ehemalige Tätigkeit als selbständiger Handelsvertreter nach §§ 84 ff. HGB als die eines selbständigen Kaufmanns bezeichnet werden darf oder ob dieser Begriff geschützt ist. Jeder kleine Kioskbesitzer schimpft sich zwar als Kaufmann, aber inwieweit ist das eigentlich rechtens?

Speziell bei mir: Ich habe 16 Jahre ein Ladengeschäft nebst eigenen Mitarbeitern geführt. Der kaufmännische Teil wurde ausschließlich von mir gemacht, da ich meine Verantwortung rechtlich nicht delegieren durfte. Ich habe jedoch keine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen. Darf ich hier eine Tätigkeit als selbständiger Kaufmann unterstellen? Gibt es im HGB oder anderswo eine definitive Aussage hierzu?

Vielen Dank im voraus für die Mühe, falls jemand helfen kann.

Thorsten

http://dejure.org/gesetze/HGB/1.html

Gruß ivo

Wauz - das ging aber schnell!

Genau danach habe ich gegooglet, aber nicht gefunden.

Danke!

Thorsten