Es gibt ja immer mehr Tagesmütter. Einige nennen ihre Tagespflegestätte der Einfachheit halber auch Kinderkrippe.
Gibt es eine rechtliche Vorgabe, was eine Kinderkrippe ist und was sie bieten muss, um sich so nennen zu dürfen?
Es gibt ja immer mehr Tagesmütter. Einige nennen ihre Tagespflegestätte der Einfachheit halber auch Kinderkrippe.
Gibt es eine rechtliche Vorgabe, was eine Kinderkrippe ist und was sie bieten muss, um sich so nennen zu dürfen?
Hallo,
Ich glaube nicht.
Gesetzlich gibt es „Betreuungseinrichtungen für Kinder“ - einerseits Kindertagesstätten, wo in speziellen Einrichtungen Kinder in Gruppen betreut werden, andererseits die Tagespflege, wo die Kinder zu einer Tagesmutter nach Hause in die Betreuung gehen. Der Hauptunterschied liegt hier also im Ort der Betreuung.
Für alle Betreuungseinrichtungen gelten (teilweise länderspezifische) gesetliche Vorgaben.
Üblicherweise (also im Alltagsgebrauch) grenzen die Begriffe Kinderkrippe, Kindergarten und Hort die Altersstufen der Betreuung ab: Kinderkrippe = Kleinkinder von 0-3 Jahren, Kindergarten = Kinder von 3-6 Jahren und Hort = Kinder ab 6 Jahre/Schulkinder.
Beatrix