Der Begriff des Mediators ist momentan noch nicht gesetzlich geschützt. Aber es sind hierzu entsprechende Überlegungen zugange.
Einzelne Verbände wie die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation vergeben den Titel Mediator BAFM, was aber nur innerhalb des Verbandes rechliche Auswirkungen hat. Ansonsten ist dies höchstens eine Möglichkeit seine Qualifikation etwas besser unter Beweis zu stellen.
Bei einer gesetzlichen Regelung ist zur erwarten, dass zumindest ein abgeschlossenes Studium Vorraussetzung sein wird. Daneben geht man davon aus, dass der Zugang wohl nur den beiden wichtigsten Hauptgruppierungen nämlich Juristen und Psychologen offenstehen wird in Zukunft, denn daraus speisen sich die meisten Themen dieses Fachgebietes.
Zwar wird es dann wohl wahrscheinlich wieder entsprechende Übergangsregelungen bei einem Gesetz geben, aber auch dort werden wohl diese Grundvoraussetzungen zum Teil sicherlich festgeschrieben werden.
Zwar macht sich niemand strafbar, der ohne diese Grundvoraussetzungen als Mediator arbeitet. Aber ab dem Zeitpunkt der Gültigkeit eines Mediatorengesetzes darf er dann diese Bezeichnung nicht mehr tragen, wenn er die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Dip.-Psych. Thomas Hünerfauth
Psychotherapeut - Mediator - Coach - Qualitätsmanager - Wirtschaftspsychologe - Auditor