Werte Freunde, Experten und Helfer von wer-weiss-was, in diesen Tagen habe ich meine jährliche ESt.-Erklärung aufzustellen, und weiß nicht recht, ob ich den Betrag, den ich über die Grundsicherung beziehe, mit einzubringen habe. Ich bin Rentner, und betreibe nebenher ein sehr sehr kleines Unternehmen, halte fest daran in der Hoffnung, dass es einmal etwas mehr abwerfen wird, so dass ich das mit der Grundsicherung endlich hinter mir lassen kann. Nun weiß ich einfach nicht, ob diese Grundsicherung mit eingebracht werden muss in die ESt.-Erklärung, oder ob ich es, weil sie ja ein steuerfreier Betrag ist, nicht einzubringen brauche. Es wäre schön, wenn sie mir bzgl. meiner Unklarheiten mit einigen nützlichen Informationen weiterhelfen können. Frdl., H.W.Gronau
Trage sie mit ein, es schadet nie was. Hauptsache Du findest eine Rubrik wo es inhaltlich passt.
Hallo Herbert,
lass Dir nicht die Pferde scheu machen - es wäre nur schädlich, die erhaltene Grundsicherung irgendwo in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Die Grundsicherung gehört zu keiner der Einkunftsarten gem. § 2 Abs 1 EStG, und sie unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG: Dort sind die Sozialleistungen aufgezählt, die zwar für sich selber steuerfrei sind, aber einen Einfluss auf den Tarif haben, zu dem die übrigen Einkünfte besteuert werden. Wenn die Grundsicherung gem. §§41ff SGB XII dem Progressionsvorbehalt unterläge und deswegen angegeben werden müsste, wäre sie in § 32b Abs 1 Nr. 1 EStG angeführt - ist aber nicht.
Schöne Grüße
MM