Ist der Bußgeldbescheid verjährt?

Hallo.
Am 26.06.10 überschritt ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h. Meine Mutter ist Halterin des Fahrzeugs und erhielt einen Anhörungsbogen. Sie sagte aus das sie nicht die Fahrerin gewesen ist. Am 19.08.10 wurde dann ein Anhörungsbogen mit meinem Namen, jedoch an die Adresse meiner Eltern abgesendet (Druckdatum des Formulars jedoch bereits der 16.08.10, denke ich: unten steht als Fußnote: Prod: 16.08.10) . Angeordnet ebenfalls am 16.08.10.
Erst am 21.10.10 wurde an meinen persönlichen und bereits seit Februar '10 gemeldeten Wohnort der an mich gerichtete Anhörungsbogen versendet(Druckdatum bereits der 18.10.10)
Und der Bußgeldbescheid wurde am 12.11.2010 versendet(Druckdatum der 15.11.10)

Nun hoffe ich auf rasche Beantwortung meiner Frage: ist der Bescheid denn nicht schon verjährt?
Hemmung der Verjährung war ja laut der Informationen die ich bis jetz sammeln konnte die Anordnung meiner Anhörung somit der 16.08.10 und das Verjährungsdatum, drei Monate später, der 15.11.10 24.00 Uhr + Zustellungsverzögerungen? Besonders da auf den Bescheiden unten noch andere Daten angegeben sind, die von dem Computerprogramm beim Druck automatisch darauf kommen? Und beim Bescheid zählt doch das Druckdatum bzw das damit zusammenhängende mögliche Datum des Versands an mich?
Oder irre ich mich total?

Hallo,
auf den Anhörungsbogen zählt, wie du schon richtig geschrieben hast, das Datum der Anordnung, das befindet sich oben rechts.
Ab diesen Datum beginnt die 3- Monatige Verjährungsfrist von vorne zu laufen.
In dieden 3 Monaten plus 14 Tagen Postlaufzeit, muß dir ein Bußgeldbescheid zugestellt werden, dir ist das Datum was der Postbote auf dem gelben Umschlag schreibt entscheidet.
Legt man von dieen auf den Umschlag geschriebene Datum nicht innerhalb von 14 Tagen Einspruch ein, ist der Bußgelbescheid rechtskräftig.

Die Tat war am 26.06.2010, damit endet die normale Verjährung am 25.09.2010, wenn bis dahin keine Unterbrechenshandlung gem. § 33 OWiG stattgefunden hat.

Die absolute Verjährung ist der 25.12.2010. Über diese hinaus ist nichts mehr möglich. Unterbrechungen enden ggf. immer dort.

Eine Unterbrechung ist gem. § 33 Abs. 1 OWiG die Anhörung des Betroffenen, d.h. der 21.10.2010(*), aber auch die Anordnung der Vernehmung des Betroffenen, also hier der 16.08.2010(**). Damit verlängert sich die Verjährung entweder auf den 20.01.2011(*,***) oder den 15.11.2010(**).

(***) Die Verjährung „20.01.2011“endet aber, wegen der Grenze „absolute Verjährung“, am 25.12.2010. Allerdings, und hier ist der Knackpunkt, kann eine Unterbrechung nach § 33 Abs. 1 OWiG nur einmal stattfinden.

Wenn also die Vernehmung (anhörung) in der Akte bereits am 16.08.2010 angeordnet wurde, dann ist der Tag der Verjährung der 15.11.2010.

Jetzt, und dazu habe ich keine Angaben, ist es ausschlaggebend, wann der Bußgeldbescheid zugestellt wurde. Wurde er am 15.11.2010 (oder früher) zugestellt, ist soweit erst einmal alles in Ordnung, wenn später, dann ist alles vorbei.

Aber erfolgte die Zustellung am 15.11.2010 oder früher, dann ist noch nichts verloren.

Man jkann etzt noch Einspruch einlegen, innerhalb der Frist lt. Bescheid (vier Wochen oder einen Monat - das ist ein Unterschied!) und dann hoffen, dass vor dem 25.12.2010 kein Verfahren durchgeführt wird, was auf Grund der Feiertage sehr gut möglich ist.

Der Einspruch wird erstmal nicht begründet, sondern die Begründung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich nach Akteneinsicht. Das teilt man dem Gericht so mit und fordert gleichzeitig Akteneinsicht. Dann bekommt man Akteinsicht und verfasst dann seine Stellungnahme und dann ist schon Weihnachten bzw. das Verfahren absolut verjährt.

Vielen dank für die schnelle und hilfreiche Antwort…
Jetz noch ne Kleinigkeit: der Bescheid wurde ja mit 12.11.10 datiert(das Datum mit welchem der Verfasser des Briefes den Zeitpunkt der Festsetzung des Bußgelds dokumentiert) der Brief allerdings erst am 15.11. Ausgedruckt… Welcher Tag gilt dann als der an dem das Bußgeld verhängt wurde? Beim 12.11.10 wäre es noch drei Tage, am 15. Allerdings auch immer noch ein Tag vor Verjährung… Oder gilt hierbei von Anfang an das Zustelldatum und nicht das Festlegen der Geldbuße?

Ausschlaggebend ist der Tag der Bekanntgabe des Bußgeldes, also der Tag der Zustellung des Bußgeldbescheides. Das erfolgt üblicherweise mittels PZU und da wird durch den Postmitarbeiter der Tag des Einwurfes in den Briefkasten vermerkt und dieser Tag ist in der Regel derjenige welche.