Hallo.
Am 26.06.10 überschritt ich die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h. Meine Mutter ist Halterin des Fahrzeugs und erhielt einen Anhörungsbogen. Sie sagte aus das sie nicht die Fahrerin gewesen ist. Am 19.08.10 wurde dann ein Anhörungsbogen mit meinem Namen, jedoch an die Adresse meiner Eltern abgesendet (Druckdatum des Formulars jedoch bereits der 16.08.10, denke ich: unten steht als Fußnote: Prod: 16.08.10) . Angeordnet ebenfalls am 16.08.10.
Erst am 21.10.10 wurde an meinen persönlichen und bereits seit Februar '10 gemeldeten Wohnort der an mich gerichtete Anhörungsbogen versendet(Druckdatum bereits der 18.10.10)
Und der Bußgeldbescheid wurde am 12.11.2010 versendet(Druckdatum der 15.11.10)
Nun hoffe ich auf rasche Beantwortung meiner Frage: ist der Bescheid denn nicht schon verjährt?
Hemmung der Verjährung war ja laut der Informationen die ich bis jetz sammeln konnte die Anordnung meiner Anhörung somit der 16.08.10 und das Verjährungsdatum, drei Monate später, der 15.11.10 24.00 Uhr + Zustellungsverzögerungen? Besonders da auf den Bescheiden unten noch andere Daten angegeben sind, die von dem Computerprogramm beim Druck automatisch darauf kommen? Und beim Bescheid zählt doch das Druckdatum bzw das damit zusammenhängende mögliche Datum des Versands an mich?
Oder irre ich mich total?