Ist der Bußgeldbescheid vor Erhalt verjährt?

Ist der Bußgeldbescheid verjährt?

Hallo.
Am 26.06.10 überschritt x die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h. Die Mutter ist Halterin des Fahrzeugs und erhielt einen Anhörungsbogen. Sie sagte aus das sie nicht die Fahrerin gewesen ist. Am 19.08.10 wurde dann ein Anhörungsbogen mit x Namen, jedoch an die Adresse der Eltern von x abgesendet (Druckdatum des Formulars jedoch bereits der 16.08.10, denkt x da unten als Fußnote steht; Prod: 16.08.10) . Angeordnet ebenfalls am 16.08.10.
Erst am 21.10.10 wurde an x richtige und bereits seit Februar '10 gemeldete Adresse der an x gerichtete Anhörungsbogen versendet(Druckdatum bereits der 18.10.10)
Und der Bußgeldbescheid wurde am 12.11.2010 versendet(Druckdatum der 15.11.10)

Nun hofft x auf rasche Beantwortungder Frage: ist der Bescheid denn nicht schon verjährt?
Hemmung der Verjährung war ja laut der Informationen die ich bis jetz sammeln konnte die Anordnung der Anhörung von x somit der 16.08.10 und das Verjährungsdatum, drei Monate später, der 15.11.10 24.00 Uhr + Zustellungsverzögerungen? Besonders da auf den Bescheiden unten noch andere Daten angegeben sind, die von dem Computerprogramm beim Druck automatisch darauf kommen und darauf von den bearbeitenden kein Einfluss darauf genommen werden kann) Und beim Bescheid zählt doch das Druckdatum bzw das folglich damit zusammenhängende mögliche Datum des Versands an mich?
Oder irre ich mich total?

Hallo,

Und der Bußgeldbescheid wurde am 12.11.2010
versendet(Druckdatum der 15.11.10)

wie geht das denn?

VG
EK

Ich verstehe die Sachlage offensichtlich nicht ganz - die Frist drei Monate ist doch nirgens überschritten, oder?
Im Übrigen ist der Bescheid doch wohl schon rechtskräftig geworden - oder wurde widersprochen?
Sollte x nicht einen Anwalt einschalten, denn ohne Aktenkenntnis bleiben doch viele Fragen offen…

Grüße!

Hallo,

vor allem ist unklar, wann denn der Bußgeldbescheid losgeschickt wurde. Ist er nun innerhalb von 3 Monaten nach Verjährungsunterbrechung (durch Anordnung der Anhörung) ergangen oder nicht?

Selbst wenn man unterstellt, er wäre erst am 15. ergangen, wäre das aber noch rechtzeitig.

VG
EK

Hallo,

das Druckdatum ist völlig irrelevant. Wichtig ist der Tag der Aufgabe zur Post.

Bußgeldebescheide können vom Sachbearbeiter z. B. am Mi, 01. 12 ins System eingegeben werden, das System druckt zentral, z. B. am Fr. 03. 12. nachmittags(auch gerne an einem ganz anderen Ort als der Sachbearbeiter sitzt) kuvertiert und frankiert das ganze dann sofort automatisch, Post holt den Brief am Montag 06.12 nachmittags ab.

Grüße
miamei