Hallo.
um meine Frage deutlich erklären zu können hole ich mal ein klein wenig aus.
Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und mir wurde gesagt dass es reichen würde meinen Mann bei der Berufsgenossenschaft mitzuversichern, heißt ich muss ihn nicht auf geringfügiger Basis anmelden. Stimmt das oder hätte ich ihn wie einen 400 Euro jobler anmelden müssen??? Ich bin grad ziemlich verunsichert.
Wenn Dein Mann aus Deinem Nebengewerbe Lohn bezieht, dann ist er auch als „Gringfügig Beschäftiger“ anzumelden.
Gruß
MT
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