kann man legal Korallen von seinem Nachbarn erwerben ? es herrscht unklarheit über gesetzliche bestimmungen (artenschutz usw).
er hat sie erworben als es noch keine nachweißpflicht oderso gab.
Die Frage bezieht sich auf sogenannte Korallenskelette
Um was für eine Koralle handelt es sich denn genau?
Die meisten Korallen sind nach Anhang B geschützt und unterliegen einem Vermarktungsverbot. Der Erwerb sowie die Abgabe sind verboten. Wenn es sich um eine heute bereits ausgestorbene Korallenart handelt, besteht natürlich (traurigerweise) auch kein Artenschutz mehr.Wenn Ihr Nachbar die Koralle VOR dem Datum der Unterschutzstellung erworben hat und dies auch nachweisen kann, sollte er sich mit dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn in Verbindung setzen, um sich dort eine entsprechende Genehmigung (die ihn zum Verkauf der Koralle berechtigt) ausstellen zu lassen.
Beste Grüße
Pippilotta
Bei Erwerb vor 1.7.1975 ist vom rechtmäßigen Altbesitz auszugehen.
im Grunde genügt eine einfache Erklärung des Besitzers über den Zeitpunkt des Erwerbs, besser natürlich er hätte noch Kaufbelege von damals.