Ist der Gemeinderat überhaupt beschlußfähig?

Guten Tag,
Der Fall stellt sich folgend dar:
Gegen einen gewählten Gemeinderat ist Anklage erhoben worden wegen des Verdachts auf Wahlfälschung. Dieser Gemeinderat hatte nicht seinen Wohnsitz in der Gemeinde. Dieser Gemeinderat tritt aber jetzt nicht zurück. Ist der Gemeinderat überhaupt Beschlussfähig?
Sind sämtliche Gemeinderatsbeschlüsse seit der Gemeinderatswahl überhaupt rechtsfähig? Darf bei einem eventuellen Rücktritt, ein Nachrücker der gleichen Partei, diesen Platz überhaupt in Anspruch nehmen?
Mich würde die Meinung von ein paar Fachleuten interessieren.
Gruß
Enrico

Tut mir leid Enrico – verfüge leider nicht über das Wissen eines Kommunalpolitikers. Gleichwohl frohe Weihnachten.

Besten Gruss, Ton Koper

Alle Entscheidungen gelten!
Nur der gemeinderat, der angeklagt ist, muss eigentlich ruhen.
Bis zur Entscheidung der Gerichte ist er gewähltes Mitglied, kann aber durch den Wahlausschuss ohne Stimmrecht gesetzt werden.

Geschieht das nicht, ist er weiterhin stimmberechtigt.