Hallo,ich möchte zum Jahresende Aktien verkaufen,
und mit dem Gewinn neue Aktien kaufen.Ist der erzielte
Gewinn steuerpflichtig, obwohl er ja direkt wieder
investiert wird und die verkauften Aktien ( Fonds)
seit einigen Jahren in meinem Depot schlummern.
Danke für die Antwort.
Hallo Gerd Döring,
ich bin ja kein Profi, aber meines Wissens ist der Erlös der Aktien, wenn sie schon einige Jahre im Depot waren, steuerfrei, sofern sie vor dem 01.01.2009 gekauft wurden. Danach sind die Erlöse steuerpflichtig (25 % Abgeltungssteuer zzgl. Soli). Allerdings kann ich hierzu noch empfehlen im Börsen-ABC zu suchen
Hallo, lieber Anfrager;
Der Gewinn eines Aktienverkaufs ist auf jeden Fall Abgeltungssteuerpflichtig, obwohl das Kapital wieder angelegt wird. Evtl. Verluste aus anderen Verkäufen können jedoch aufgerechnet werden.
Jedenfalls in Deutschland angelegte und gehandelte Aktien unterliegen in jedem Fall der Abgeltungssteuer.
Dennoch: Ein gutes gesundes „Neues Jahr“
H.Sp.
Gekauft ab 1.1.2009 : Kursgewinne unterliegen wie alle anderen Kapitaleinnahmen der Abgeltungssteuer. Ist also der Freistellungsauftrag verbraucht, behält die Bank von allen weiteren Einnahmen (in diesem Fall von der Differenz Kauf - Verkauf)25 % ESt. + Soli + ggf. Kirchensteuer ein.
Man kann (nicht muss !) in seiner Steuererklärung aber alle diese Kapitalerträge und die bereits einbehaltene Steuer angeben. Das macht dann Sinn, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt. Das weiss man aber erst, wenn man am Jahresende seinen eigenen Steuerfall durchgerechnet hat.
Du hast leider kein Kaufdatum angegeben. Generell sind vor dem 1.1.2009 gekaufte Aktien abgeltungssteuerfrei. Bei Zweifeln oder Rückfragen würde ich direkt das Geldinstitut fragen. Die müssen in jedem Fall Bescheid wissen weil sie auch die Daten (Kaufdatum, etc.) in der Hand haben.
Gruss,
Mario
Zuerst einmal müsste man wissen, wann die (alten)
Aktien/Fonds gekauft wurden. Sollte dies vor dem
01.01.09 erfolgt sein, würde m.E. beim Verkauf keine
Steuer anfallen (aber aufpassen z.B. bei Fonds wegen
Wiederanlage Ausschüttungen etc.). Bei besonderen
Wertpapieren wie Zertifikaten sieht es sohl auch
schon wieder anders aus. Nach dem 01.01.09 gekaufte
Wertpapiere sind m.E. nur mit Abgeltungssteuer
veräußerbar (Gewinne vorausgesetzt).
Dabei ist m.E. unerheblich, ob der Verkaufserlös direkt
wieder investiert wird.
Ich möchte eindringlich darauf hinweisen, dass dies
meine persönliche Auffassung ist und ich kein Steuer-
berater etc. bin. Insofern kann ich für meine Meinung
keine Haftung übernehmen. Es sollte ggf. ein Steuer-
berater oder ähnliches hinzugezogen werden.
Interessante Links :
http://www.vorsorgeplaner24.de/wissenswertes/abgeltu…
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeltungsteuer_%28Deut…
Die gültige Spekulationsfrist gilt immer, auch bei reinvest
Hallo,
meine Eintragung als „Experte“ ist schon seit Jahren überholt, jedoch: Gewinne sind stuerpflichtig in dem Jahr, in dem sie anfallen. Verluste könne vorgetragen werden (ich hoffe, du hast keine!).
LG
Achim