Ist der Grundstückskaufvertrag anfechtbar?

Hallo, habe eine Frage zur Anfechtbarkeit eines skurilen Grundstückskaufvertrages.
Hier die kurz Version:

Ehegatten A haben finanzielle Probleme und schlagen den Eltern (Ehepaar B) von Frau A eine fantastische Lösung ihres Problemes vor.

Ehepaar B sollen ein Grundstück des Ehepaares A erwerben, damit sie von dem Erlöss ihre gemeinsamen Schulden tilgen können.

Gesagt, getan. Nicht ganz!

Nachdem das Geschäft Notariell duchgeführt und im Grundbuch eingetragen ist, macht sich der Ehemann A, ohne seine gemeinschaftlichen Schulden zutilgen, aus dem Staub und reicht kurze Zeit später die Scheidung ein.

Ehepaar B, die ja im guten glauben, an den fortbestand der Ehe von Ehepaar A gehandelt haben, sehen sich jetzt vom Ehemann A getäuscht.

Kann man jetzt den Kaufvertrag für nichtig erklären lassen und eine Rückabwicklung verlangen?
Da der Ehemann A schon vor dem Geschäft nicht willens war seine Ehe weiter zu führen, dies aber zu diesem Zeitpunkt nicht bekundet hat.

Hallo,

habe eine Frage zur Anfechtbarkeit eines skurilen
Grundstückskaufvertrages.

wieso skurril? Der Kaufvertrag war doch ganz normal oder stand darin etwas von der Mittelverwendung und ewiger Liebe?

Gruß
C.