Hallo,
habe in einem Möbelgeschäft ein Sofa gekauft. Die Angabe zum Stoff waren noch nicht fest vereinbart. Der Verkäufer hat die Lehne und den Stoff aus dem Ausstellungsteil in den Kaufvertrag eingetragen da wir uns noch nicht entschieden haben, mit der Bemerkung " das können wir später ändern"!
Dummerweise haben wir auch noch unterschrieben.
jetzt wollen wir zurücktreten 5Tage später. Ist ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ( keine beidseitige Willenserklärung, Formfehler da Vertrag trotzdem geschlossen) Bitte keine Antworten mit " Ich denke… Danke
Hallo sobald eine Unterschrift unter einen Kaufvertrag gegeben wurde ist er rechtskräftig .
viele Grüße noro
Auch hallo!
Tja, dann musst du wohl einen Rechtsanwalt fragen, er wird dir sicherlich gerne eine verbindliche Antwort geben.
Bitte.
Im übrigen war das sehr wohl eine beidseitige Willenserklärung, wenn ihr unterschrieben habt, oder wie wollt ihr das Gegenteil beweisen?
Was sagen überhaupt de AGB des Geschäfts zum Thema Rücktritt? Da ihr ja im Laden wart, gelten auch nicht die 14 Tage Widerrufs- und Rückgaberecht aus dem Fernabsatzrecht .
Pacta sunt servanda, würde der Anwalt sagen.
damit ist ein Kaufvertrag entstanden. Werkvertrag direkt im Geschäft! Rücktritt ist nur mit Einwilligung des Verkaüfers möglich. Nennt sich Kulanz
normale Vorgehensweise, den Zeitrahmen euch endgültig zu entscheiden wurde euch mitgeteilt.