Ich habe bisher immer meine Musik Downloads über ITunes gekauft.
Mir ist auch bewusst, dass es definitiv nicht ok den Künstlern gegenüber ist, ihre Musik kostenlos herunterzuladen.
Jedoch wurde mir gesagt, dass Strafrechtlich nur der Upload von geschütztem Material geahndet wird, während der Download sich in einer Grauzone bewegt. Stimmt das so?
Das war schon immer ein schwieriges Thema, würde persönlich lieber aber die Hände davon lassen.
Eine rechtliche Grauzone ist natürlich an sich immer eine schwierige Sache. Prinzipiell ist eine Grauzone ja nur etwas für das es möglicherweise mehrere Auslegungen gibt oder keine klaren Regeln herrschen.
Eine einzige Richtungsweisende Entscheidung zu dieser Thematik, beispielsweise vom BGH, und schon wird aus einer Grauzone ganz schnell ein rechtswidriger Bereich. Da Deutschland prinzipiell ein sehr urheberfreundliches Land ist, denke ich eine Richtungsweisende Entscheidung könnte hier nur gegen Downloader fallen.
Deshalb wie Schnueffi26 richtig sagt: Finger weg davon! Services wie Spotify ermöglichen heute doch einen Konsum von Musik ohne Download für wirklich wenig Geld. Und die Bands die man untersützten möchte, unterstützt man am Ende mit dem Kauf von Merchandise oder einer CD.
MfG
Strafrechtliche Verfolgung war einmal, mittlerweile wird das unerlaubte Anbieten (also der Upload) urheberrechtlich geschützter Inhalte „nur“ noch zivilrechtlich verfolgt. Der Download ist nur dann illegal, wenn die Quelle „offensichtlich rechtswidrig“ ist.