Ist der Makler nach § 93 HGB Freiberufler

Ist der Versicherungsmakler nach §93HGB Freiberufler oder Gewerbetreibener?

weiss ich nicht
Ist der Versicherungsmakler nach §93HGB Freiberufler oder
Gewerbetreibener?

Ist der Versicherungsmakler nach §93HGB Freiberufler oder
Gewerbetreibener?

Guten Tag,
das ist grundsätzlich eine Frage für einen Steuerberater oder das FA die ich generell daher nciht beantworten darf aus Haftungsgründen. Dies entscheidet dann final das FA im Antrag.
Hier können Sie die sog. Katalogberufe nachlesen - ich vermute Sie fallen da leider eher nicht drunter.

http://www.freie-berufe.de/Katalogberufe-nach-1-Abs-…

Freundliche Grüße
Dagmar Schulz

Sorry, keine Ahnung - Finanzamt fragen !

Ist der Versicherungsmakler nach §93HGB Freiberufler oder
Gewerbetreibener?

Genau kann ich Dir keine Auskunft geben, aber selbst als Freiberufler muss du dich beim Finanzamt (Kostenlos) melden und beim Gewerbeamt (Kosten ca. 25€) melden, was du genau machen möchtest.

Wikipedia schreibt auch einiges, was du beachten mußt:
" Situation in Deutschland

In der Praxis unterscheidet der normale Versicherungsnehmer i.d. Regel nicht zwischen einem (gebundenen) Versicherungsvertreter und einem (ungebundenen) Versicherungs-Makler. Für ihn ist das erst einmal dasselbe. Jedoch: Gebundene Versicherungsvertreter verfügen in aller Regel über Geschäftspapiere und Formulare des Versicherers, stellen Versicherungsbestätigungen aus, dürfen bei erteilter Vollmacht durch den Versicherer Versicherungsbeiträge kassieren, wickeln Schadensregulierungen im Auftrag des Versicherers ab. Der unabhängige Versicherungs-Makler darf keine Beiträge seines Kunden kassieren, sofern er keine ausreichende Sicherheiten geleistet hat. Für jeden sichtbar hat der Versicherungs-Makler ein eigenes Briefpapier, aus welchem die Tätigkeit als unabhängiger Versicherungs-Makler erkennbar sein muss. Der Beruf als Versicherungs-Makler ist eine erlaubnispflichtige Tätigkeit; nur wer die Anforderungen erfüllt und u. a. eine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschadenhaftpflicht) nachweisen kann, in „geordneten“ Vermögensverhältnissen lebt, eine "Sachkundeprüfung bei der IHK abgelegt hat, wird bei der IHK registriert. Bei Vermittlern, die seit dem 31. August 2000 selbstständig oder unselbstständig ununterbrochen als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig waren, wird auf eine Sachkundeprüfung verzichtet. Der Versicherungs-Makler muss im Briefbogen die Register-Nr. der IHK und den Sitz der IHK angeben. Darüber hinaus muss jeder Versicherungs-Makler vor einer Beratung zu erkennen geben, dass er ein unabhängiger Versicherungs-Makler ist. Dies

In der Regel ist die Tätigkeit eines Versicherungs-Maklers nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden, da auch der Versicherungs-Makler Provisionen (Courtage genannt) von den Versicherungsunternehmen erhält, sofern keine courtage-/provisionsfreien Tarife angeboten werden.

Von den circa 178.000 registrierten hauptberuflichen Finanzberatern in Deutschland haben nur rund 18.000 den Maklerstatus.[1] Jeder Siebente davon arbeitet für den Finanzvertrieb MLP (knapp 2.500)[2]. Die restlichen ca. 15.000 Makler sind in kleineren, regionalen Unternehmen oder als Einzelunternehmer tätig. Alle weiteren bundesweit agierende Finanzvertriebe wie beispielsweise DVAG, AWD oder OVB sind keine Versicherungs-Makler, sondern Versicherungs-Agenten."

Mehr kann ich Dir leider auch nciht sagen.

Mfg

Sorry, diese Frage kann ich nicht beantworten.

Hallöchen,

soviel ich weiß, ist der Versicherungsmakler ein Gewerbetreibender (§ 93ff HGB) und benötigt daher auch eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 GewO

Ist der Versicherungsmakler nach §93HGB Freiberufler oder
Gewerbetreibener?

Ist der Versicherungsmakler nach §93HGB Freiberufler oder
Gewerbetreibener?

Versicherungsmakler ist nicht mein fach… sorry

Hallo als Makler bist du Gewerbetreibender und mußt selbiges anmelden. freiberufler bist Du nicht.
Für die einzelnen Maklertätigkeiten gibt es noch weitere Zulassungskriterien:
z.B. Erlaubnis nach §34c für Immobilien oder §34d für Versicherungen…

Ein Tipp vom Versicherungsmakler in Oldenburg Gunther Degner www.fair123.de

Ist der Versicherungsmakler nach §93HGB Freiberufler oder
Gewerbetreibener?