Liebe/-r Experte/-in,
ich betreibe einen Onlineshop und hatte am 29. August 2010 eine Bestellung von Herrn J.M. aus Berlin, über 3 Stk. Gartenstuehle, mit unterschiedl. Farben und Ausführungen. J.M. hatte vermutl. schon vor dem Tag der Zustellung vorgehabt seine Bestellung zu widerufen und die Artikel dann ca. 10 Tage nach Zustellung in Berlin, beschädigt u. m. Gebrauchsspuren zurückgesendet. Über den Entstandenen Schaden u.a. wg mangelhafter Retoureverpackung wurde ein Rechtsstreit geführt, den ich zudem noch verloren habe und jetzt insgesamt auf ca. 400,00 € Schaden und vielen Wochen Zeit u. Ärger sitzengeblieben bin.
Wie ich aber wenige Wochen nach dem Urteil recherchieren konnte, arbeitet die Lebensgefährtin von J.M. (Frau K.N. mit gleicher Wohnanschrift wie J.M.) als Requisiteurin beim Film. Sie hat die Artikel per Vorkasse von Ihrem Konto bezahlt, die Rückzahlung erfolgte ebenfalls nach Anweisung von J.M., auf das Kto. von Frau K.N. die zudem bei dem Rechtsstreit mit J.M. als seine Zeugin mit einer Falschaussage aufgetreten ist.
Herr J.M. hatte die Bestellung der Artikel also eindeutig nur vorgeschoben u. eigentlich für Frau K.N. getätigt. Frau K.N., die offensichtlich im Hintergrund bleiben wollte, hatte nachweislich genau in dem Zeitraum vom 31. August bis 30. Sept. 2010 für mehrere Drehwochen bei der TV- Prod. „Seerosensommer“ in Potsdam gearbeitet und hat dort meine, jetzt beschädigten Artikel für die Aussenrequisite verwendet, daran besteht kein Zweifel.
Nach meinem Rechtsempfinden ist das Betrug,arglistige Täuschung, Urkundenfälschung und Missbrauch des Widerrufsrechts. Der private wie auch der gewerbliche Missbrauch des Widerrufsr. ist für viele Versand- u. Onlinehändler allg. ein großes Problem und der Schaden daraus ist nicht unerheblich und sehr ärgerlich.Ich habe schon von Fällen gelesen, bei der die angebl. Kundin ein Hochzeitskleid bestellt hat, in diesem dann geheiratet hat und ein paar Tage später Ihre Bestellung widerrufen hat, das Kleid roch entsprechend und war übersäht mit Sosenspritzern.Das ist einfach nur dreist.
Mir liegen praktisch alle beteiligten Personen der TV-Prod. namentlich vor, vom Fahrer bis zum Produzenten, die somit zum Teil als Zeugen in Frage kommen würden, ausserdem müsste zumindest einer meiner 3 Artikel in dem TV-Film zu sehen sein, was als Beweis ausreichen sollte.
Der Film wurde aber noch nicht ausgestrahlt (ZDF) ein Sendetermin ist mir auch noch nicht bekannt, eine Anfrage zum Sendetermin werde ich noch an die Produktionsfirma stellen und die Sendung ggfs. dann aufzeichnen.
Ich würde das „Pärchen“ jetzt gerne anzeigen, ihnen das Handwerk legen und meinen Schaden ersetzt bekommen. Welche Chancen sehen Sie mit Hilfe der vorliegenden Indizien, Zeugen und event. später noch dem TV-Film auf DVD, mein Recht durchzusetzen bzw. den betr. Personen das Handwerk zu legen?
Die Frage ist auch, können die Zeugen (Mitarbeiter des Filmsets) zur Aussage gezwungen werden. Wäre der Beweis auf DVD unbedingt erforderlich und wenn ja, wäre dieser dann ausreichend?
Ich möchte jetzt nicht weiteres Geld verlieren, der Tathergang ist übersichtlich, deshalb halte ich meinen Einsatz zur Erstberatung entsprechend gering, würde aber ggfs., bei guter Beratung und überzeugenden Erfolgsausichten, den entspr. Anwalt dann sofort mit der Mandantschaft beauftragen.
Ich bin bezüglich der Kategoriezuordnung dieses Falls etwas unsicher(Strafrecht, Zivilrecht, Kaufrecht usw.) und würde Sie bitten meine Frage entsprechend der Spezialisierung weiterzuleiten wenn nötig.
Viele Grüße und Danke im vorraus für Ihre Mühe und Einschätzung,
herbertwalter