Ist der Stakeholder-Ansatz eine Erweiterung

… des Shareholder?

Hallo,
die Abgrenzung zu den Begriffen ist mir bewusst (Eigentümer / Anspruchsgruppe) aber kann man sagen, dass es hier einen direkten Bezug gibt? Wenn ja, in wie weit kann man sagen Bedient der Stakeholder den Shareholder, da die Eigentümer doch nicht „hintergangen“ werden sollen?! Vielen Dank

Hallo,

ich kann leider nicht weiter helfen.