Ist der Steuerberater dem Finanzamt anzeigepflichtig ?

Ein Verein hat aus Unkenntnis nie eine Steuererklärung gemacht. Nun ist dies beim Vorstandswechsel aufgefallen. Wenn sich die Vorstandschaft nun mit einem Steuerberater in Verbindung setzen will zur Beratung und Berechnung der Steuerschuld ist
der Steuerberater dann verpflichtet dies dem Finanzamt anzuzeigen ?

Servus,

nein, keine Sorge. Weil aber Steuerberater in ganz großem Umfang eben Steuerberechner und Steuererklärer sind und entsprechende Routine entwickelt haben, ist es in der gegebenen Situation ganz wichtig, dass der StB explizit darauf aufmerksam gemacht wird, dass noch nicht entschieden ist, ob der Verein seinen steuerlichen Pflichten nachkommen will oder nicht, damit er nicht „aus Versehen“ die üblichen Steuererklärungen anfertigt und einreicht.

Schöne Grüße

MM

Nein. Er macht, was du willst, da er für dich tätig wird. Teile ihm dies aber mit!!!

Gegebenenfalls muss er das Mandat ablehnen. Ein Beihilfetatbestand dürfte der langen und extensiven Ausbilung zum Steuerberater wohl nicht gerecht werden.

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