Ist der Verkauf dieses Anbaues möglich?

Hallo zusammen,

ich habe mich hier angemeldet in der Hoffnung auf Menschen zu treffen, die Erfahrung haben mit dem Kauf/Verkauf eines Anbaues.

Kurz zum Sachverhalt…
Meine Mama hat sich im vergangenen Jahr ein Haus gekauft, welches einen Anbau ( direkt am Haus ) im Rohbau beinhaltet.
Gerne würden wir diesen kaufen, ausbauen und einziehen. Alle Anschlüsse sowohl Wasser als auch Strom verlaufen nicht gesondert, sondern mit dem eigentlichen Wohnhaus meiner Mutter zusammen. Ist so ein Kauf/Verkauf dieses Anbaues überhaupt möglich???
Sollte dies nicht der Fall sein, evtl. als Eigentumswohnung?
Ich wäre sehr sehr dankbar über Antworten.

Wohin kann ich mich wenden um genauere Informationen zu erhalten…gibt es hierfür evtl. eine Verbraucherzentrale???
Vielen Dank im voraus.

Ihr habt also ein Haus gekauft ohne diesen Anbau?
Die leitungen laufen aber durch Eure Einheit?

Da würde ich mal ganz schnell einen Juristen hinzuziehen.

Als Architekt bin ich da nicht der Richtige.
Grüße Mathias

Hallo,

Anbau ist nicht gleich Anbau. Das soll heißen, ob der Anbau mit Ausnahme der Hausversorgung autark ist.

Hat der Anbau einen eigenen Hauseingang oder muss man um in den Anbau zu kommen, durch das Haus deiner Mutter?

Die Frage ist, ob es eine sogenannte Abgeschlossenheit für diesen Anbau gibt. Bei einer Abgeschlossenheit darf man nicht durch eine andere Wohnung/Haus gehen müssen, um in den Anbau zu gelangen. Das ist die erste Voraussetzung für eine Wohnung/Eigentumswohnung.

Eine weitere Voraussetzung für eine Eigentumswohnung ist der Grund und Boden sowie die Zuwegung/Zufahrt für die Wohnung über das Grundstück. Das bedeutet, dass das Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden müsste.

Die dritte Voraussetzung ist der ungehinderte Zugang (auch für Fremde) bei einem Verkauf, zu den Versorgungsleitungen (Sicherungskasten, Wasserabsperrventil, Heizungsanlage). Wenn das nicht gewährleistet werden kann, wird keine Bank das Vorhaben finanzieren und später auch kein Käufer kaufen.

Ich habe kürzlich ein Haus verkauft, dass nicht direkt an die Versorgung angeschlossen war, sondern über ein Althaus, dass auch auf dem Grundstück stand. Mit dem Verkauf habe ich dann die Grundstücksteilung und den Hausanschluss an das öffentliche Netz veranlasst. Kosten für die Hausanschlüsse, Strom, Gas, Frischwasser ca. EUR 6.000,00 und Abwasser sowie Oberflächenwasser (Regenwasser vom Dach) ca. EUR 4.000,00.

Wenn es vernünftig, professionell und für die Zukunft gemacht werden soll, dann würde ich Nägel mit Köpfen machen und heute die Voraussetzungen für Morgen schaffen.

Der Grundsatz sollte immer lauten, baue so, wie du es von einem fremden erwartest. Ein Haus / Wohnung muss sich stets verkaufen lassen.

Sollte das alles nicht möglich oder zu Aufwendig sein, so könnte das immer noch eine Wohnung werden, die dann zum Haus gehört.

Hierfür könnte man Summe X finanzieren und eine Grundschuld im Grundbuch bei Mama eintragen lassen.

Die Frage ist dann, wer die Kosten für die Finanzierung trägt. Diese könnte man mit einer eventuellen Miete verrechnen.

Die zuständige Behörde für die Eigentumswohnung und somit auch für die Abgeschlossenheit, ist das Bauamt. Die Grundstücksaufteilung nach WEG ist beurkundungspflichtig, hierfür wird ein Notar benötigt.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo Mathias,

das Haus, welches meine Mutter im vergangenen Jahr gekauft hat verfügt über einen Anbau, welcher sich direkt am Haus befindet Beides ist im Besitz meiner Mama. Mein Mann und ich würden den Anbau, welcher sich im Rohbau befindet gern meiner Mama abkaufen, ausbauen und anschließend selber bewohnen. Sämtliche Anschlüsse verlaufen aber in das Haupthaus, welches meine Mama bewohnt. Darum meine Frage, ob der Anbau an sich überhaupt verkauft werden kann.

Gruß, Susi

Hallo Peter,

vielen Dank für ihre ausführliche Nachricht.

Zu ihren Fragen…
Der Anbau verfügt über einen seperaten Hauseingang und Zufahrt. Eine Grunstücksteilung wurde noch nicht vorgenommen. Der ungehinderte Zugang zu den Versorgungsleitungen ist bislang nicht gewährleistet, da diese in das Haupthaus, welches von meiner Mutter bewohnt wird verlaufen.

Mein Mann und ich würden selbstverständlich die Finzierung übernehmen, aber nur wenn wir es kaufen könnten, da ein erheblicher Kostenaufwand erforderlich wäre.

Besten Gruß und einen schönen Abend,
Susi Haiduk

Hallo Susi,

für das weitere Vorgehen würde ich einen Architekten hinzu ziehen, der dann einen Lageplan und falls noch nicht vorhanden, den Grundriss des Anbaus und des Hauses zeichnet, um damit die Abgeschlossenheit zu beantragen. Architekt eventuell über Hammer.de suchen.

Das Grundstück lässt sich eventuell real oder nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) teilen. Die Realteilung wird von den meisten Menschen bevorzugt, da Sie dann ihr eigener Herr sind. Sie ist aber nicht immer möglich und sinnvoll.

Bei der WEG Teilung kann ich zum Beispiel die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) eines Grundstücks besser nutzen. Ich kann Schmutz- und Regenwasser auf dem Grundstück vereinigen und muss dann nur mit einer Leitung an den öffentlichen Anschluss und habe somit nur einmal Anschlusskosten zu tragen, die dann noch geteilt werden. Ich kann eventuell eine Zufahrt gemeinsam nutzen usw.

Bei der Realteilung ist möglicherweise eine Baulast als Geh- Fahr- und Leitungsrecht zu bestellen und im Grundbuch bei deiner Mutter einzutragen, wenn diese Rechte über das Grundstück deiner Mutter gehen müssen.

Immer daran denken, dass es auch für Rechtsnachfolger in Einhundert Jahren noch gelten muss.

Also Architekt suchen der vor Ort prüft. Dann Grundstücksteilung überlegen, hier kann auch ein amtlich bestellter Vermesser oder der Bauprüfer des Bauamtes beraten.

Wenn für eine Realteilung vermessen werden soll, dann immer die kleinste Fläche vermessen lassen, da es billiger ist. Die weiteren Maße der Flächen ergeben sich dann aus dem bestehenden Kataster.

Die Möglichkeit der Abgeschlossenheit prüfen lassen, auch hierzu kann der Bauprüfer beraten.

Wenn alle Schritte positiv sind, dann kaufen / beurkunden und durchführen lassen.

Ich wünsche euch viel Erfolg.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Kann wohl verkauft werden … allerdings sollte man so etwas immer notariell machen (wer weiß schon was mit dem Haupthaus passiert) und dort eintragen lassen, daß Leitungsrechte bestehen bleiben. Für einen Verkauf ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt einzureichen.
Macht z. B. ein Architekt.