Hallo,
Anbau ist nicht gleich Anbau. Das soll heißen, ob der Anbau mit Ausnahme der Hausversorgung autark ist.
Hat der Anbau einen eigenen Hauseingang oder muss man um in den Anbau zu kommen, durch das Haus deiner Mutter?
Die Frage ist, ob es eine sogenannte Abgeschlossenheit für diesen Anbau gibt. Bei einer Abgeschlossenheit darf man nicht durch eine andere Wohnung/Haus gehen müssen, um in den Anbau zu gelangen. Das ist die erste Voraussetzung für eine Wohnung/Eigentumswohnung.
Eine weitere Voraussetzung für eine Eigentumswohnung ist der Grund und Boden sowie die Zuwegung/Zufahrt für die Wohnung über das Grundstück. Das bedeutet, dass das Grundstück nach dem Wohnungseigentumsgesetz geteilt werden müsste.
Die dritte Voraussetzung ist der ungehinderte Zugang (auch für Fremde) bei einem Verkauf, zu den Versorgungsleitungen (Sicherungskasten, Wasserabsperrventil, Heizungsanlage). Wenn das nicht gewährleistet werden kann, wird keine Bank das Vorhaben finanzieren und später auch kein Käufer kaufen.
Ich habe kürzlich ein Haus verkauft, dass nicht direkt an die Versorgung angeschlossen war, sondern über ein Althaus, dass auch auf dem Grundstück stand. Mit dem Verkauf habe ich dann die Grundstücksteilung und den Hausanschluss an das öffentliche Netz veranlasst. Kosten für die Hausanschlüsse, Strom, Gas, Frischwasser ca. EUR 6.000,00 und Abwasser sowie Oberflächenwasser (Regenwasser vom Dach) ca. EUR 4.000,00.
Wenn es vernünftig, professionell und für die Zukunft gemacht werden soll, dann würde ich Nägel mit Köpfen machen und heute die Voraussetzungen für Morgen schaffen.
Der Grundsatz sollte immer lauten, baue so, wie du es von einem fremden erwartest. Ein Haus / Wohnung muss sich stets verkaufen lassen.
Sollte das alles nicht möglich oder zu Aufwendig sein, so könnte das immer noch eine Wohnung werden, die dann zum Haus gehört.
Hierfür könnte man Summe X finanzieren und eine Grundschuld im Grundbuch bei Mama eintragen lassen.
Die Frage ist dann, wer die Kosten für die Finanzierung trägt. Diese könnte man mit einer eventuellen Miete verrechnen.
Die zuständige Behörde für die Eigentumswohnung und somit auch für die Abgeschlossenheit, ist das Bauamt. Die Grundstücksaufteilung nach WEG ist beurkundungspflichtig, hierfür wird ein Notar benötigt.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten