Ist der Vermieter verpflichtet die Heizkostenverteiler (Verdunstungsröhrchen) tauschen zu lassen

Hallo zusammen,

Erläuterung des Sachverhaltes:

 Bei unserem Einzug im Juni 2012 in eine Mietwohnung wurden die aktuellen Verbrauchswerte der Heizung an den Heizkostenverteilern Minotherm II (Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip) in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Wir haben am Ende des Jahres 2013 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten. Die in der Abrechnung aufgeführten Werte stimmten jedoch nicht mit den Verbrauchswerten in unserem Wohnungsübergabeprotokoll überein.
Nachdem wir der Betriebskostenabrechnung widersprochen hatten, erfuhren wir, dass die Verbrauchwerte der Heizung geschätzt werden musste, da die Verdunstungsröhrchen beim Vormieter aufgrund von Abwesenheit nicht getauscht werden konnten.
Darauf wurden die Werte für unsere Heizkostenabrechnung geschätzt, da die Röhrchen nicht über mehrere Jahre verwendet werden dürfen. Das ist nach meinen Recherchen auch rechtlich in Ordnung.

Frage:

Ist die Abrechnung der Heizkosten trotzdem korrrekt,
oder hätter der Vermieter beim Ablesen der Verbrauchswerte merken müssen, dass es sich um alte Röhrchen (erkennbar an der Farbe der Flüssigkeit in den Röhrchen) handelt und diese tauschen lassen müssen?

Servus

Ist die Abrechnung der Heizkosten trotzdem korrrekt,

Wenn die Ermittlung nach den gegebenen Berechnugsvorschfriften erfolgte Ja. Es gibt dafür genaue regeln zum Schätzen der Verbbräuche wenn diese nicht anders zu ermitteln sind.

oder hätter der Vermieter beim Ablesen der Verbrauchswerte
merken müssen, dass es sich um alte Röhrchen (erkennbar an der
Farbe der Flüssigkeit in den Röhrchen) handelt und diese
tauschen lassen müssen?

nein, es gibt zum teil nur 2 Farben die sich abwechseln, bei uns gelb und rot. spich jedes zweite Jahr hängt die gleiche Farbe wieder im Halter.

cu

Moin!

Es gibt Grundlagen zu r Berechnung. Wurden diese angewandt, ist das OK.Das mit den Farben der Röhrchen ist kein Wert, denn es gibt mehrere Farben. Aber der VM wußte doch, daß im Jahr davo keine Ablesung erstellt wurde. DAS hätte er Ihnen mitteilen müssen, denke ich.

Gruß

Auch wenn unterjährig ein Röhrchen getauscht würde, wäre der Gesamtverbrauch an diesem Heizkörper nicht bekannt. Daher wäre ein derartiges Vorgehen schlichtweg falsch und juristisch angreifbar. Das Abrechnen nach Schätzung ist gesetzlich vorgesehen und legal.

vnA