Hallo zusammen,
Erläuterung des Sachverhaltes:
Bei unserem Einzug im Juni 2012 in eine Mietwohnung wurden die aktuellen Verbrauchswerte der Heizung an den Heizkostenverteilern Minotherm II (Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip) in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Wir haben am Ende des Jahres 2013 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 erhalten. Die in der Abrechnung aufgeführten Werte stimmten jedoch nicht mit den Verbrauchswerten in unserem Wohnungsübergabeprotokoll überein.
Nachdem wir der Betriebskostenabrechnung widersprochen hatten, erfuhren wir, dass die Verbrauchwerte der Heizung geschätzt werden musste, da die Verdunstungsröhrchen beim Vormieter aufgrund von Abwesenheit nicht getauscht werden konnten.
Darauf wurden die Werte für unsere Heizkostenabrechnung geschätzt, da die Röhrchen nicht über mehrere Jahre verwendet werden dürfen. Das ist nach meinen Recherchen auch rechtlich in Ordnung.
Frage:
Ist die Abrechnung der Heizkosten trotzdem korrrekt,
oder hätter der Vermieter beim Ablesen der Verbrauchswerte merken müssen, dass es sich um alte Röhrchen (erkennbar an der Farbe der Flüssigkeit in den Röhrchen) handelt und diese tauschen lassen müssen?