Ich habe einen Mietvertrag seit 01.03.2010 für einen Laden (Süd-Bayern). Dieser Laden liegt direkt gegenüber ein PUB/Disco. Leider sind die großen Schaufenster aus einfachen Einzelglasfenster und damit kann ich auch keine Versicherungen wie Glasbruch etc. abschließen! !!Keine Chance!!
Ich habe von einem Kollegen gehört, dass in Hessen seit 2007 zu Pflicht wurde und die Vermieter diese nachrüsten müssten!?
Meine Frage:
Ist in Bayern auch die Pflicht eines Vermieters diese um zurüsten bzw. ist der Vermieter eines Ladens verpflichtet Einzelglasfenster durch Doppelglasfenster zu ersetzen?
„Bitte keine Geschichten wie: ich Glaube schon usw.“
Vielen Dank an alle und bitte um euren Verständnis!
Guten Tag, ich kann Ihnen ausser „ich glaube schon usw“ leider keine Antwort geben.
Hallo an alle Anwälte, Experten usw.
Ich habe einen Mietvertrag seit 01.03.2010 für einen Laden
(Süd-Bayern). Dieser Laden liegt direkt gegenüber ein
PUB/Disco. Leider sind die großen Schaufenster aus einfachen
Einzelglasfenster und damit kann ich auch keine Versicherungen
wie Glasbruch etc. abschließen! !!Keine Chance!!
Ich habe von einem Kollegen gehört, dass in Hessen seit 2007
zu Pflicht wurde und die Vermieter diese nachrüsten müssten!?
Meine Frage:
Ist in Bayern auch die Pflicht eines Vermieters diese um
zurüsten bzw. ist der Vermieter eines Ladens verpflichtet
Einzelglasfenster durch Doppelglasfenster zu ersetzen?
„Bitte keine Geschichten wie: ich Glaube schon usw.“
Vielen Dank an alle und bitte um euren Verständnis!
ich hab leider keine Ahnung, kann Dir nur empfehlen zum Mieterbund zu gehen. Dort erhältst Du Beratung durch Fachanwälte, was in dem Fall sicher das sinnvollste ist.
Hallo Khan,
da ich es nicht 100%ig weiß, kann ich dir dabei leider auch nicht wirklich weiterhelfen. Ich hoffe, du findest im Forum noch jemanden, der dir die Auskunft geben kann, die du brauchst, um mit deiner Versicherung voranzukommen.
Lg Campi