Ist der vermieter verpflichtet rohrbruch zu übernehmen

Hallo ich wohne in mehr Familien haus in Erdgeschoss im keller war Rohr verstopft bei mir ist in Küche alles raus gekommen die Küche ist jetzt Schrot wer übernehmt dem schaden der Vermieter oder muss ich selber auf kommen???

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keller war Rohr verstopft bei mir ist in Küche alles raus
gekommen die Küche ist jetzt Schrot wer übernehmt dem schaden
der Vermieter oder muss ich selber auf kommen???

Rohrbruch - wer muß zahlen?
Bei Frostschäden am Haus und in der Wohnung haftet in den meisten Fällen der Vermieter
Wolfgang Büser

Zugefrorene Wasserrohre in der Wohnung gehören zum Winter wie das Glatteis auf den Straßen. Wer aber muß sich darum kümmern, daß das Wasser wieder läuft und - ebenso wichtig: Wer bezahlt den Schaden?

Wenn „alles fließt“, nur das Wasser in den Leitungen nicht, ist es im Regelfall Sache des Vermieters, für Abhilfe zu sorgen. Das gilt nur dann nicht, wenn den Mieter die Schuld an der Misere trifft, beispielsweise weil er ungenügend geheizt hatte oder in Urlaub gefahren ist, ohne für solche Fälle vorzusorgen.

Ist durch ein zugefrorenes Rohr ein Schaden an der Leitung entstanden, was nach dem Auftauen zu einer Überschwemmung geführt hat, so tritt die Hausratversicherung beziehungsweise die Wohngebäudeversicherung ein. Auch hier kommt es darauf an, wer Schuld an dem Vorfall hat und wessen Versicherung demnach einspringen muß.

Zwar kann der Mietvertrag dem Mieter bestimmte vorbeugende Pflichten auferlegen. Doch ist letztlich wieder der Vermieter zuständig, wenn er es zum Beispiel unterlassen hat, fällige Reparaturen durchzuführen. So hat das Amtsgericht Potsdam entschieden, daß ein Vermieter (oder seine Haftpflichtversicherung) die durch einen Rohrbruch entstandenen Schäden ersetzen muß, da er es versäumt hat, in leerstehenden Wohnungen im Winter für eine ausreichende Temperatur zu sorgen. (AZ: 26 C 366/95)

Sollte ein Rohrbruch in der Nachbarwohnung (oder im Nachbarhaus) zu einer Überschwemmung geführt haben, so kann auch noch die Privathaftpflichtversicherung des Nachbarn ins Gespräch kommen.

Ist die Heizung ausgefallen, so ist für die Reparatur wiederum zunächst der Vermieter verantwortlich. Tut er das nicht in einer angemessenen Frist (ein paar Stunden Zeit lassen muß man ihm natürlich), so kann der Mieter selbst einen Handwerker beauftragen, in seiner Wohnung wieder für Wärme zu sorgen. Dies hat zum Beispiel das Landgericht Berlin entschieden. (AZ: 65 S 207/93)

Notfalls könnte der Mieter auch gegen den Vermieter eine „einstweilige Verfügung“ beim Amtsgericht erwirken. Die vom Mieter vorgelegten Kosten muß der Vermieter ersetzen - was aus Vereinfachungsgründen auch durch eine Verrechnung mit der Miete möglich ist.

Friert ein Mieter deshalb, weil der Hausbesitzer an Öl oder anderer Energie gespart hat, dann kann die Miete ebenfalls gekürzt werden. Das setzt allerdings zeitaufwendige Kontrollmessungen durch den Mieter voraus, möglichst unter Zeugen, von den damit verbundenen Beweisschwierigkeiten einmal ganz abgesehen.

Wie warm „muß“ es normalerweise in der Wohnung sein? Das Amtsgericht Hamburg hat dazu aktuell entschieden, daß zwischen 6 und 24 Uhr „mindestens 20 Grad“ verlangt werden können (AZ: 41a C 1371/95). +++

Ich hoffe das ich Ihnen damit helfen konnte?
Wenn nicht, können sie bei Google einfach Ihr Frage eingeben und da stehen dann auch die Aktenzeichen von Urteilen!
Schönes Wochenende wünscht
Marco

Hallo ich wohne in mehr Familien haus in Erdgeschoss im
keller war Rohr verstopft bei mir ist in Küche alles raus
gekommen die Küche ist jetzt Schrot wer übernehmt dem schaden
der Vermieter oder muss ich selber auf kommen???

hallo ,
rohrbruch oder verstopfung muß der mieter nicht zahle.
einzelheiten in:
BR-online bei Ratgeber -nebenkosten artikel von sabine deuter
taz.de artikel . der mieter zahlt nicht alles von andeas lohse.
generell im internet unter WAS MUß DER MIETER ZAHLEN suchen.
grüße ,
waldemar j. dronjuk

Hallo ich wohne in mehr Familien haus in Erdgeschoss im
keller war Rohr verstopft bei mir ist in Küche alles raus
gekommen die Küche ist jetzt Schrot wer übernehmt dem schaden
der Vermieter oder muss ich selber auf kommen???

Hallo,

das weiß ich leider nicht.

Hallo ich wohne in mehr Familien haus in Erdgeschoss im
keller war Rohr verstopft bei mir ist in Küche alles raus
gekommen die Küche ist jetzt Schrot wer übernehmt dem schaden
der Vermieter oder muss ich selber auf kommen???

M.E.ist das Vermietersache! Dieser hat alle Instandsetzungskosten am und ums Haus zu tragen, dafür bezahlt der Mieter seine Miete. Bestimmt hat auch der Vermieter eine Haftpflichtversicherung. Über den Küchenschaden würde im ihm schriftlich (Einschreiben gegen Rückschein) in Regreß nehmen. Ggf. Mieterschutz einschalten!

Gruß das Zwerghinkel