Ist der Vertrag zwi. einem Kunden u. einer Reinigungsfirma, die m. mehreren Mitarbeitern ein Gebäude reinigt, ein Werks- oder Dienstleistungsvertrag?

Konkretes Problem: Wöchentlich montags soll die Reinigung stattfinden. Fällt nun ein Montag auf einen Feiertag, ist dann dieser Tag nachzuholen oder nicht?

Konkretes Gegenbeispiel:

Wöchentlich montags kommt die Müllabfuhr. Fällt nun der Montag auf einen Feiertag, wird dann die Abholung nachgeholt oder nicht?

Was für ein „Werk“ wird von der Reinigungsfirma „hergestellt“?

Rein formal ist es ein Dienstleistungsvertrag, da Reinigung eine typische wiederkehrende „Dienstleistung“ ist.

Ansonsten sollten solche Dinge wie das erwähnte Problem auch in dem Vertrag geregelt sein.
Also z.B. „Reinigung an jedem Montag“ - dann wäre es auch an einem Feiertag zu erledigen!
oder Reinigung immer montags, außer an Feiertagen, dann erst am nächsten Werktag oder
Reinigung immer Montag, wenn dieser ein Werktag ist…

Je nachdem, was im Vertrag oder in der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung steht, muss er also nachgeholt werden - oder auch nicht…

Beatrix

Vielen Dank. Ich denke, das ist der richtige Weg, um Streitigkeiten zu vermeiden. Gruß jko

Das ist doch ein gutes Beispiel. Warum wurde das negativ bewertet ?

Ja, es ist gut vergleichbar. Der Müll kommt dann (angekündigt) einen Tag früher oder später und holt den Ausfalltag nach. denn das Ziel ist doch gleich, hier soll die Tonne entleert werden, dort soll einmal wöchentlich gereinigt werden.

Vielleicht deshalb, weil die Frage in keiner Weise beantwortet wurde? Lies doch mal die Überschrift. Und die andere Antwort.
Gruß
damals