Ist der Zuverdienst des Rentners steuerfrei?

Mein Vater bezieht seit Ende 2009 eine Rente in Höhe von ca. 860 EUR netto. Er ist ganz normal mit 65 Rentner geworden. Außerdem verdient er mit einem Minijob 396 EUR im Monat dazu. Meine Mutter ist bisjetzt Hausfrau und hat gar kein Einkommen. Wenn meine Mutter auch ein Minijob machen würde, müssten sie Einkommenssteuer bezahlen, oder ist das gesamte Einkommen noch zu gering, um versteuert zu werden (Es käme insgesamt auf ca. 1656 EUR)? Für die Antworten danke ich in Voraus.

Gruß

Betti

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Es muß versteuert werden, aber zur Absicherung dieser Frage würde ich einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.

Hallo,

sog. 400 € Jobs unterliegen der pauschalen Einkommensteuer und Sozialverischerung und werden bei der Einkommensteuer-Erklärung nicht berücksichtigt.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Trotzdem vielen Dank für schnelle Antwort.
Gruß Betti

Es muß versteuert werden, aber zur Absicherung dieser Frage
würde ich einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen.

Danke für einen Tipp. Werde ich verwenden.
Gruß Betti

Hallo,

sog. 400 € Jobs unterliegen der pauschalen Einkommensteuer und
Sozialverischerung und werden bei der
Einkommensteuer-Erklärung nicht berücksichtigt.

Vielen herzlichen Dank für eine schnelle hilfreiche Antwort. Gruß Betti

Hallo,
bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 16.000 € fällt bei Eheleuten keine Einkommensteuer an.
Dies ist das Einkommen nach Abzug von Versicherungen etc. Weiter ist zu beachten, dass Renten nicht voll als Einnahmen angesetzt werden, sondern mit ca. 50% der Rente.
Mit freundlichen Grüßen

Keine Ahnung, das tut mir leid.
Mein Vater bezieht seit Ende 2009 eine Rente in Höhe von ca.
860 EUR netto. Er ist ganz normal mit 65 Rentner geworden.
Außerdem verdient er mit einem Minijob 396 EUR im Monat dazu.
Meine Mutter ist bisjetzt Hausfrau und hat gar kein Einkommen.
Wenn meine Mutter auch ein Minijob machen würde, müssten sie
Einkommenssteuer bezahlen, oder ist das gesamte Einkommen noch
zu gering, um versteuert zu werden (Es käme insgesamt auf ca.
1656 EUR)? Für die Antworten danke ich in Voraus.

Gruß

Betti

Hallo BettinaS.,

ein Jahreseinkommen von ca. 8.000,- Euro ist steuerfrei.

Also müssen Ihre Eltern auf jeden Fall eine Einkommenssteuererklärung machen.

mfg
Angela06

Hallo Betti,

alle Einkommen sind in Deutschland steuerpflichtig ab einem steuerpflichtigen Einkommen von € 7.834,00 pro anno pro Person ( Eheleute das doppelte ).

Das steuerpflichtige Einkommen berechnet sich aus den jeweiligen Einnahmen abzüglich der Aufwendungen, die erforderlich sind, um das Einkommen zu erzielen ( Werbungskosten ).

Doch zum einzelnen:

Bei den Renten ist nur der „Ertragsanteil“ steuerpflichtig; hier bitte beim Rentenzahler anfragen oder Auskunft beim Finanzamt einholen.

Bei einem Minijob versteuert der Arbeitgeber das Einkommen pauschal und führt auch die Sozialversicherungsbeiträge ab. Dies gilt m. E. für Deinen Vater und für Deine Mutter jeweils separat.

Fazit: M. E. keine Steuerpflicht / Steuerzahlung aus dem Gesamteinkommen.

Empfehlung: Gehe zum Finanzamt und hole Dir eine verbindliche Auskunft ein; dazu ist das FA verpflichtet.

MfG

Stefan Seidel

Hallo,
normalerweise kann ihre Mutter auch bis zu 400.-€ dazuverdienen.Allerdings sollte Sie etwas unter 400.-bleiben so wie ihr Vater. Mein Arbeitsgeber achtet immer darauf das wir einen höchstbetrag von 399.-€ bekommen. Lieber schreibt er die Zeit fürs nächste Monat gut.
Als Ehepaar hat man einen Freibetrag von 15328.-€ im Jahr, aber ich weiss leider nicht ob die 400.-€ Jobs dazugezählt werden. Unser Steuerberater legt meinen Verdienstnachweiss nie zu unserer Steuer hinzu.

Gruß
monika61

Hallo Betti,

seit 2005 werden Renten zur Hälfte versteuert und der Besteuerungsanteil steigt pro Jahr um 2 %. Da die Rente erstmals 2009 gezahlt wurde, wird der Besteuerungsanteil des Jahres 2009 mit 58% genommen (der steuerfreie Anteil des Jahres 2010 wird festgeschrieben, also 4.737,60 €, also nicht die 58%, somit werden bei Rentenerhöhungen nur die 4737 nicht versteuert, der Rest schon). Es wird mit Brutto gerechnet, also nehme ich ca. 940 € im Beispiel (ev. bitte mit anderen Zahlen nochmal nachrechnen).

940 x 12 Monate = 11.280 €, davon 58% = 6.542,40 minus 102,00 € Werbungskostenpauschbetrag = 6.440,40 sind zu versteuern

Einnahmen aus Minijob 396 x 12 Monate = 4.752,00 € - 920 Werbungskostenpauschale = 3.832,00 €

Somit beträgt das Einkommen 10.272,40 € (sofern es keine anderen Einnahmen gibt)
Der Freibetrag liegt bei 16.008 € bei Zusammenveranlagung, also kann die Ehefrau noch ca. 400 € dazuverdienen, ohne daß etwas versteuert wird. Wenn die Ehefrau aber dann auch Rente bekommt, wird diese natürlich auch teilweise versteuert, dann ändert sich die Berechnung wieder.

Viele Grüße,
C.

Hallo Betti,

der Minijob deines Vaters wird nicht angerechnet, da dieser direkt durch den Arbeitgeber versteuert wird. Wenn deine Mutter nun auch einen solchen Minijob annimmt ist das kein Problem. Anders sieht es aus bei einer normalen Tätigkeit auf Steuerkarte, da wird am Ende des Jahres im Rahmen der Steuererklärung geschaut und ggfs. nachversteuert.

Viele Grüße
benhed

Hallo Betti,
deine Mutter könnte auch einen Mini-Job bis zu 400 € mache. Dieser wird dann pauschal versteuert und muss nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
ansonsten einfach fiktiv mit Elster durchrechnen.
Gruß

Kurzmitteilung:

Es gibt einen Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung: Der Antrag beim Finanzamt ist nur erforderlich, wenn Ihre steupflichtigen Kapitalerträge (bei Ehegatten) 1602,-€ jährlich übersteigen
MfG Werner S.

Hallo Betti,

das hilft dir höchstwahrscheinlich weiter:
http://www.piloh.de/zuverdienst-rente.html

Mfg
Michelle

Hallo Bettina,
die Rente wird mit dem Ertragsanteil versteuert, man muß das ganze durchrechnen, am besten mit einem Steuerprogramm um zu sehen ob die Grenze zur Steuer erreicht ist. Einfach hier eine Prognose zu stellen ist nicht ganz einfach. gruß maluzo