Hallo Betti,
seit 2005 werden Renten zur Hälfte versteuert und der Besteuerungsanteil steigt pro Jahr um 2 %. Da die Rente erstmals 2009 gezahlt wurde, wird der Besteuerungsanteil des Jahres 2009 mit 58% genommen (der steuerfreie Anteil des Jahres 2010 wird festgeschrieben, also 4.737,60 €, also nicht die 58%, somit werden bei Rentenerhöhungen nur die 4737 nicht versteuert, der Rest schon). Es wird mit Brutto gerechnet, also nehme ich ca. 940 € im Beispiel (ev. bitte mit anderen Zahlen nochmal nachrechnen).
940 x 12 Monate = 11.280 €, davon 58% = 6.542,40 minus 102,00 € Werbungskostenpauschbetrag = 6.440,40 sind zu versteuern
Einnahmen aus Minijob 396 x 12 Monate = 4.752,00 € - 920 Werbungskostenpauschale = 3.832,00 €
Somit beträgt das Einkommen 10.272,40 € (sofern es keine anderen Einnahmen gibt)
Der Freibetrag liegt bei 16.008 € bei Zusammenveranlagung, also kann die Ehefrau noch ca. 400 € dazuverdienen, ohne daß etwas versteuert wird. Wenn die Ehefrau aber dann auch Rente bekommt, wird diese natürlich auch teilweise versteuert, dann ändert sich die Berechnung wieder.
Viele Grüße,
C.