Ist die Abkürzung KfW ”Kreditanstalt für Wiederaufbau” geschützt? Fürs Studium mussten wir uns ein Unternehmen ausdenken und würden gerne diese Abkürzung benutzen für „Aktiv Fitness Welt“ aber ein Mitstudent machte uns auf diese Problematik aufmerksam, dass wir diese Abkürzung nicht verwenden können. Stimmt das?
AFW oder KfW
Ist die Abkürzung KfW ”Kreditanstalt für Wiederaufbau”
geschützt? Fürs Studium mussten wir uns ein Unternehmen
ausdenken und würden gerne diese Abkürzung benutzen für „Aktiv
Fitness Welt“
Das ist doch dann AFW.
Ey Leute, was is’n das für’n Studium da bei euch?
Die KfW ist begrifflich auch unter ihrer Domain geschützt. Ob die Buchstabenkombination selbst als Marke eingetragen ist, kann durch eine Anfrage beim DPMA geklärt werden.
Ansonsten kommt es noch auf den Verwendungsbereich an. Wenn du eine Arbeit zur internen Verwendung schreibst und da Abk. verwendest, welche im Anhang/Fussnote erklärt werden, kannst du verwenden was du willst. Auch wenn das KfW ist für K unden f reundliche W iederverkäufer.
ach, es sollte auch Kreativ Fitness Welt heißen, ich hab den Namen nicht gewählt und hab immer was anderes im Kopf ;D
Studiengang ist Betriebswirtschaft und Management an der FH. Mit den Dualen Leuten habe ich nichts zu tun, sind aber auch hier im Ort an der BA. Bin im 3. Semester, Bachelorstudiengang.
Die Aufgabe ist übrigens ein Businessplan, der für das Modul Entrepeneurship anstelle einer Prüfung verfasst wird. Unser Prof. meinte auch, dass es nicht Schlimm wäre und ihm ist es ja auch nicht aufgefallen. Es war nur ein Kritikpunkt eines Kommilitonen dem ich aus Neugierde nachgehen wollte.
Hallo,
Die KfW ist begrifflich auch unter ihrer Domain geschützt.
Nein, der Domainname bewirkt keinen markenrechtlichen Schutz, was allerdings nicht bedeutet, daß der Domainname nicht anders geschützt ist.
Ob die Buchstabenkombination selbst als Marke eingetragen ist,
kann durch eine Anfrage beim DPMA geklärt werden.
Ich mag mich täuschen, aber wenn ich das recht erinnere, dann sind Abk. nicht Schutzfähig. „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ dürfte etnweder einen Schutz als Marke, möglicher Weise durch den Bestandteil „Anstalt“ (vielleicht ist der nur öffentlichen zugänglich) und im Zweifelsfall durch seine Bekanntheit geschützt sein (Firmen wie Miele oder Neckermann genießen einen solchen Schutz).
Der Schutz bezzieht sich immer nur auf die gebuchten Bereiche und kann auch regional begrenzt sein (Bäckerei Müller soll es vielleicht nur einmal im Kreis, kann es aber durchaus mehrmals im Land geben).
Ansonsten kommt es noch auf den Verwendungsbereich an. Wenn du
eine Arbeit zur internen Verwendung schreibst und da Abk.
verwendest, welche im Anhang/Fussnote erklärt werden, kannst
du verwenden was du willst. Auch wenn das KfW ist für
K unden f reundliche W iederverkäufer.
Das meinte ich in etwa. Allerdings sollte man bei einem Businessplan, auch wenn er nur zur internen Verwendung ist, auf die Problematik Rücksicht nehmen. Es gilt ja auch Weitsicht zu beweisen.
Gruß
osmodius
Hallo!
Die Kreditanstalt Für Wiederaufbau ficht es seinerzeit nicht an, dass es seit vielen Jahrzehnten eine Schule namens "Katholisches Familien Werk mit ebender Abkürzung „KFW“ gibt. Auch die Schule störte es (m.W.) nicht, dass die Ostzonen Beglückungs Institution (OBI) aufgrund der bereits für eine überregional agierende Baumarktkette vergebenen Namensrechte „OBI“ sich in KFW umbenannt hat…
Fazit: ein Namensrecht erwirbt man, wenn man es eintragen lässt.
Gruß,
M.
Hallo!
Hallo.
Fazit: ein Namensrecht erwirbt man, wenn man es eintragen
lässt.
Nicht jeder lässt seinen Namen eintragen, genießt aber dennoch Schutz. So wenn seine Zeichen im Geschäftsverkehr verwendet werden, dass sie als Marke Verkehrsgeltung erworben haben oder auch dadurch, dass sie allseits bekannt sind.