… Aufwandsentschädigung bei einer vorzeitigen Kündigung rechtens, wenn in AGB’s kein Vermerk steht?
kurz zum Thema: ich habe mich bei einer Model-Platform angemeldet. Die Teilnahme war kostenlos, die Laufzeit der Mitgliedschaft mindestens 12 Monate. Ich wollte dort nicht mehr sein und habe den Administrator gebeten, meine Daten dort zu löschen. Da aber dies vor dem Ablauf von 12 Monaten war, hat er mir eine Rechnung über ca. 70 EUR für die Aufwandsentschädigung (nach Deutschem Recht, so der Administrator) erstellt. Ich habe diese Rechnung nicht akzeptiert, da in seinen AGB’s nichts über Kündigung / auch über vorzeitige Kündigung / auch nichts über Aufwandsentschädigung…
Er droht mit dem Gericht, ich bin aber sicher, dass ich Recht habe… oder?
auf Ihre Hilfe / Ratschläge würde mich sehr freuen!
Liebe Grüße