Ist die Abrechnung verbrauchsabhängig?

Hallo Community,
Der Mieter kann bei einer nicht verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung eine Minderung von 15% vornehmen.
Ab wann gilt aber eine Abrechnung als verbrauchsabhängig?
Wenn die Erfassungsgeräte erst Ende Januar / Anfang Februar eingebaut wurden, kann man dann trotzdem von einer verbrauchsabhängigen Abrechnung sprechen oder -wenn nicht-, welches Minderungsrecht hat der Mieter in einem solchen Fall? Gibt es hierzu Gerichtsentscheidungen?
Beste Grüße
Euti

Hallo Community,
Der Mieter kann bei einer nicht verbrauchsabhängigen
Heizkostenabrechnung eine Minderung von 15% vornehmen.
Ab wann gilt aber eine Abrechnung als verbrauchsabhängig?
Wenn die Erfassungsgeräte erst Ende Januar / Anfang Februar
eingebaut wurden, kann man dann trotzdem von einer
verbrauchsabhängigen Abrechnung sprechen oder -wenn nicht-,
welches Minderungsrecht hat der Mieter in einem solchen Fall?
Gibt es hierzu Gerichtsentscheidungen?

…das ist so allg. nicht zu beantworten, denn dazu müßte
man den jeweiligen MV kennen - zudem gibt es ausnahmen
die es erlauben nicht verbrauchsabh. abzurechnen und dann
wäre jeweils die frage zu stellen, ob solche ausnahme
gegeben sind und/oder ob sich ein vermieter auf solche
beruft…!!

gruß
ad