… Beweismittel?
Hallo an alle Experten, vor Kurzem bekam ich Post von der Polizei. Diese führte auf der Autobahn eine Abstandsmessung durch. Zählt eine solche Abstandmessung als gerichtliches Beweismittel oder kann ich dagegen vorgehen? Danke für Eure Antworten.
Soviel ich weiß wird es vom Gericht anerkannt , zahl lieber die Strafe , Du kommst eh nicht weit bei Verkehrsverstößen … LG
Hallo schokoladeneis87
Ich musste grad mal bei google schauen was zu wenig Abstand einbringt…
Donnerwetter sag ich mal ! Das hätte ich nie gedacht !!
Ich bin kein Experte denke aber dass du dich eher nicht wehren kannst. Da sind wohl immer 2 Kameras wegen der Eindeutigkeit…
Belies dich doch ein wenig zB bei www.radarforum.de
Ansonsten kann man sicher auch wie beim Zuschnellfahren mit nem guten Anwalt was erreichen.
Musst du abwägen ob sich der Einsatz lohnt, je nachdem was dein Punktekonto so sagt…
Viel Glück
Hallo,
ich kann es Dir leider nicht beantworten. Aber ich denke, die Polizei benutzt ein Gerät dafür und eine eine Aufnahme davon gemacht. Die müsstest Du jederzeit einsehen können. Wenn nicht, dann hast Du nichts zu befürchten - die Beweislast liegt bei der Polizei.
Viele Grüße
Hallo.
Interessante Frage. Kann ich aber aus Mangel an Erfahrung nicht beantworten.
Hilft das hier:
http://m.lto.de/recht/hintergruende/h/abstandsmessun…
Gruß
Hallo Schokoladeneis87,
bevor ich große allgemeine Ausführungen mache und Details zum bei dir angewandten Messverfahren nicht kenne, empfehle ich dir einen Blick auf die Internetseite „Abstandsmessung Einspruch“. Da findest du Gerichtsurteile und Möglichkeiten der Anfechtung.
Grüße von romoeck
zählt als Beweismittel
Sicherlich können Sie gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen. Vorher können Sie auch über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen.
Im Regelfall laufen solche Verfahren aber erfolglos durch. Im Einzelfall kann schon mal ein Fehler der Ordnungsbehörde nachgewiesen werden.
Also: Wenn rechtsschutzversichert, kann ein Anewalt lohnen. Sonst m.E. eher nicht.
Übrigens: Das oftmals zitierte Urteil des BVerfG aus 2009 hilft da auch nicht wirklich weiter.
Gruß
Jürgen
Ich bin kein Experte für Verkehrsrecht.
Gruß
Kurzum Ja.Obwohl die Messungen wohl selbst auch nicht das gelbe vom Ei sind.Hört sich für mich zu sehr nach Schätzung an :http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechni…
Mfg,
Hallo und Guten Tag,
offen gestanden habe ich Ihr Anliegen nicht so richtig
verstanden. 1. Frage: Mit was hat den die Polizei die
Abstandsmessung durchgeführt? 2. Frage: Gibt es einen
Beleg z. B. ein Foto oder ein anderes objektivierendes
Verfahren, WAS MAN IN HäNDEN HALTEN KANN? Oder gibt
es nur Zeugenaussagen von Beamten?
Ich bin zwar auch Autofahrer, aber wenn kein Unfall sich
ereignet hat, nach welchem Paragraphen ist den ein zu
kurzer Abstand strafbar? Der Vordermann fährt plötzlich
langsamer (z. B. Motorschaden)und man kann ja nicht so
schnell den Mindestabstand IN JEDER SITUATION aufrecht
erhalten.
Im Ganzen gesehen (ausgehend von dem,was Sie
geschrieben haben): Es ist die Polizei, die Ihnen
BEWEISEN MUSS, dass sie sich falsch verhalten haben
und nicht umgekehrt.
vIEL gLÜCK UND ALLES gUTE
wünscht schmerzfrei
dazu kann ich zu deutschem verkrehrsrecht nichts sagen… lg
Hallo, Beweismittel ja, Vorgehen möglich, wird teurer!