Guten Tag,
habe vor im Internet etwas zu bestellen, und man hat bei dem Shop die normalen 14 Tage widerruftrecht. Außerdem steht in den AGB
„Für Scherzbestellungen behält sich ****** vor eine Bearbeitungs- und Stornogebühr in Höhe von 20% , mindestens jedoch 10,00 Euro des Bestellwertes zu erheben. Eine Scherzbestellung liegt auch dann von,
wenn Waren bestellt werden, die in Ihrer Gesamtheit (bei mehreren Artikeln) wieder retourniert werden.“
Wenn man nun nur eine Sache bestellt und zurück schickt, würde es ja schon eine Scherzbestellung sein, wie soll man da ohne zusatzkosten widerrufen?
Vielen dank schonmal im voraus.
Liebe Grüße
was bitte ist eine scherzbestellung?
ist das ein juristischer terminus?
soll mit diesen „AGB“ etwa das rückgaberecht bei internetkäufen unterminiert werden?
will der verfasser dieser „AGB“ ernstgenommen werden?
gruß
ann
Also unter Widerruft stehen die „normalen“ Sachen wie 14 tage rückgaberecht und die sache mit dem Versandtkosten ab Bestellwert, praktisch wie überall. Wenn man dann weiter liest kommen unter dem Unterpunkt von „Rücksendung & Annahmeverweigerung“ eben die genannte AGB mit der Scherzbestellung. Denke mal der Verkäufer sieht alles als Scherzbestellung, wo er nicht dran verdient, deswegen kommt mir das so komisch vor. Inwiefern das ein Juristischer Terminus ist, weiß ich auch nicht, wirklich was dazu gefunden hab ich nicht, bis auf das es immer im Zusammenhang genannt wurde, eine dritte Person was an irgendjemanden schickt, ohne das die Person das wollte oder davon weiß.
In meinen Augen versucht der Händler auf diese Weise immer an einer Bestellung zu verdienen und ja das ist sein voller ernst mit der AGB
Juristen nennen Willenserklärungen nach § 118 BGB Scherzerklärungen; so gesehen ist eine solche Willenserklärung, wenn sie eine Bestellung darstellt, wohl eine Scherzbestellung. 
Den Terminus „Scherzbestellung“ gibt es in der rechtswissenschaftlichen Literaur tatsächlich: wenn die Kinder dem grummeligen Nachbarn 30 Pizzas ordern, oder zwei Tonnen Erdbeertorte…toller Scherz…allerdings hätte das Opfer gerade dann natürlich immer ein Rückgaberecht (bzw. kann die Ware durch den Verkäufer abholen lassen), da zwischen ihm und dem V. ja gar kein Vertrag vorliegt.
Frohes Restwochenende,
scionescire
Aber - und da begebe ich mich jetzte einfach mal frech an die Beantwortung der Frage - man darf den Mangel der Ernstlichkeit natürlich nicht einfach so unterstellen. Da diese AGB das Widerrufsrecht faktisch aushebeln würde, ist sie m. E. unwirksam.
Dem schließe ich mich an. Dürfte früher oder später auch zu einer Abmahnung führen.